Ob es sich nun um Berufsunfähigkeits-Versicherungen oder fondsgebundene Lebensversicherungen handelt: im Kleingedruckten der Verträge finden sich einige Fallstricke.
So heißt es in den Allgemeinen Bedingungen für eine fondsgebundene Lebensversicherung: „Der Anlagestock besteht aus für unsere Kunden angelegten Geldern und wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt (Sondervermögen) und in Anteileinheiten aufgeteilt.“ Ein paar Abschnitte darauf geht’s dann richtig zur Sache: „Da die Entwicklung der Werte des Anlagestocks nicht vorauszusehen ist, können wir den Geldwert der Leistung – außer im Todesfall – nicht garantieren. Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen der Wertpapiere des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertminderung“ – Zeilen, die das Börsianer-Herz wie wild schlagen lassen.
Im Hinblick auf Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen droht ebenfalls Ungemach. In den Vertragsgrundlagen ist u. a. zu lesen: „Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, leisten wir jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist: a) Unmittelbar oder mittelbar – durch kriegerische Ereignisse oder – durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.“
Ein „Unruhestifter“
Klingt im ersten Moment durchaus nachvollziehbar, oder? Doch gilt es auch hier den Blick fürs Praktische zu schärfen. Angenommen, Paul und Karolin nehmen an einer Demonstration gegen die pandemiebedingten Beschränkungen teil. Plötzlich eskaliert dort die Lage – entweder, weil vom Staat bezahlte Provokateure Steine und Flaschen werfen oder weil die von einem Polizeipräsidenten mit Parteibuch in der Tasche geführten Einsatzkräfte völlig unangemessen zu Werke gehen. In der Folge gibt es auf Seiten der Demonstranten mehrere Verletzte, einige von ihnen tragen schwere Blessuren davon, darunter auch Paul. Bei ihm erweisen sich die Verletzungen als so schwerwiegend, dass er seinen Beruf als Dachdecker nicht mehr ausüben kann. Auch andere handwerkliche Berufe kommen für ihn nicht mehr in Frage.
Paul meldet sich bei seiner Versicherung; die Mitarbeiter der für ihn zuständigen Abteilung nehmen den „Fall“ auf – und schauen sich die Demo-Aufnahmen und Berichte in den Systemmedien an. Für sie ist damit klar: Paul hat auf Seiten der als „Rechtsextremisten“ und „Verschwörungs-Theoretiker“ diffamierten „Unruhestifter“ teilgenommen. Folglich erhält er keine BU-Rente.
Doch völlig unabhängig von möglichen Fallstricken lehnt die Partei Der III. Weg die private Rentenvorsorge ab, da sie mit einer nicht unbeträchtlichen Belastung der Arbeitnehmer verbunden ist und letzten Endes nur die Finanzkonzerne begünstigt. Andererseits kann sich ohnehin nicht jeder die monatlichen Beiträge leisten, da die Lebenshaltungskosten den Großteil der Einnahmen verschlingen. Außerdem klingeln aus sozial- und nationalrevolutionärer Sicht die Alarmglocken, da es sich um „eine aktienmarktbasierte Rentenvorsorge“ handelt, wie es der Politikwissenschaftler und Publizist Benedikt Kaiser recht treffend formuliert. Mit anderen Worten: Die Beiträge werden – typisch für den Kasino-Kapitalismus – dem rutschigen Börsenparkett überantwortet.
Forderungen der Partei „Der III. Weg“
Eine Versicherung darf aber nicht unternehmerisch mit dem Ziel der Profitmaximierung tätig sein. Ihre Aufgabe besteht schlicht und ergreifend darin, für die soziale Absicherung des Volkes Sorge zu tragen. Deshalb sind sämtliche gesetzlichen und privaten Versicherungen zu einer zentralen staatlichen Vorsorge-Versicherung zusammenzuführen. In dieser wird kein Unterschied mehr zwischen Berufszweigen gemacht. Egal ob Arbeiter, Angestellter, Bauer, Gewerbetreibender oder Beamter – alle haben die gleichen sozialen Rechte. Jeder muss hierbei selbst entscheiden können, in welche Versicherungsstufe er sich einordnet.
Die Altersversorgung garantiert ab dem 60. Lebensjahr eine lebenswürdige Mindestversorgung, selbstverständlich in Staffelung nach lebenslang geleisteter Arbeit und des damit verbundenen Gehaltes. Die Alters- und Krankenvorsorge erfolgt dann nicht mehr profit-, sondern bedarfsorientiert.
Ein weiterer Stützpfeiler ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
Nun dann müssten aber die Hälfte der Abgeordneten im BRiD Parlament ausgesondert werden. Deren Nebentätigkeit für Geldgeile Wesen sind nicht mit dem Mandat vereinbar, sofern diese Bude noch in der Lage ist für die Menschen zu sprechen .