Die EU mit all ihren kontrollsüchtigen Interessenten versucht schon lange, die Richtlinien und Regelungen im freien Internet so zu formen, dass eine Durchleuchtung und Durchsichtung von privaten Nachrichten und Medien möglich ist. Die Zeiten der Privatsphäre und deren Schutz sollen beseitigt werden. Als Vorwand wird ein Thema genommen, das bei vielen auf Zustimmung treffen würde. Hierbei ist es diesmal nicht wie sonst die Terrorbekämpfung, sondern die Kinderpornografie. So legte die EU-Kommission 2020 einen Gesetzesentwurf vor, der es erlauben soll, private Chats, Videokonferenzen, E-Mail und Nachrichten voll automatisiert nach bestimmten Algorithmen zu durchsuchen und bei einem Verdachtsfall den gesamten Textinhalt an die Polizeibehörden weiterzuleiten.
So will die EU gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vorgehen und denen das Handwerk legen. Was sich vorne herum edel gibt, ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und der sprichwörtliche Blick ins Schlafzimmer. Einige US-Dienste wie Gmail, Facebook, Messenger und Oulook.com wenden diese Techniken bereits an, wobei momentan noch verschlüsselte Nachrichten ausgenommen sind. Kritiker führen als Gegenargument die große Fehleranfälligkeit der voll automatisierten Durchsuchung nach Suchalgorithmen ins Feld. So wurde bekannt, dass obige US-Dienste bereits seit Jahren dies tun und tausende Strafanzeigen stellte. Davon waren allerdings 86 % falsch und Unschuldige wurden der Kinderpornografie bezichtigt.
Auch wird vorgeworfen, dass dadurch sämtlichen Kanälen im Internet für vertrauliche Beratung, Therapie und Hilfe von Missbrauchsopfern der Boden entrissen würde. Keiner würde sich mehr hilfesuchend im Internet umsehen, aus Angst, in den Algorithmus zu fallen und dadurch sein Privatleben an die Polizei und deren Behörden zu verlieren.
Seit Januar 2021 hat der Europäische Kodex für Elektronische Kommunikation den rechtlichen Schutz auf sogenannte OTT ( over the top Dienste) erweitert, an den sich die europäischen Mitgliedstaaten halten müssen. Demnach genießen OTT-Dienste, das sind Apps und Inhalte, die mittels einer Internetverbindung angeboten werden, den gleichen Schutz wie einfache Telefongespräche und dürfen somit nicht abgehört werden.
Im März 2021 hat im vierten Trialog zwischen Kommission, Rat und Parlament die Mehrheit im Eilverfahren eine Ausnahme beschlossen und der flächendeckenden Durchleuchtung zugestimmt. Dabei handelt es sich um eine EU-Übergangsverordnung, die es Dienstleistern von E-Mail, Chat- und Messengerdiensten zunächst erlaubt, freiwillig die Nachrichten zu durchleuchten. Diese neue Ausnahme soll zunächst für drei Jahre gelten und wurde sogar noch um einen Punkt erweitert, nämlich das Anti-Grooming. Als Grooming bezeichnet man das gezielte Anbahnen / Aufbauen einer Beziehung mit dem Ziel des Missbrauchs von Minderjährigen.
Ein beauftragtes Rechtsgutachten über die Durchleuchtung privater Chats kam allerdings zu dem Ergebnis, dass das EU-Gesetzesvorhaben nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht. Dessen ungeachtet plant die EU-Kommission für den Sommer 2021 einen Gesetzesentwurf, der dann das freiwillige Scannen von privaten Bildern, Videos und Texten zu einer Verpflichtung macht. Kritiker mahnen bereits jetzt schon davor, dass dadurch eine große Menge an unschuldigen Bürgern zu Unrecht einer Straftat bezichtigt und angezeigt werden könnten.
Wir sind doch Gläsern durch und durch .. Jeder Chat der PN statt findet , wird gelesen, ausgewertet.. Immerhin will man ja das allgemeine Wissen wie Denken der Bevölkerungen wissen !!