Staatliche Repression: „Nationale Sozialisten Rostock“ verboten

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In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Gruppierung „Nationale Sozialisten Rostock“ von Innenminister Torsten Renz (CDU) verboten. Der Vorwurf des Innenministeriums lautet, die Kameradschaft würde gegen „die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung“ verstoßen. Konkrete Straftaten werden der Gruppierung offenbar nicht zur Last gelegt. Betroffen sind auch bekannte Strukturen der Gruppe wie der „Aktionsblog“ und das „Baltik Korps“. Im Rahmen des Verbots wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt und Privateigentum beschlagnahmt.

Wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote

In den späten 2000er und frühen 2010er Jahren wurden zahlreiche Kameradschaften in Deutschland verboten. Kameradschaft Aachener Land, Kameradschaft Hamm, Nationaler Widerstand Dortmund, Besseres Hannover, Spreelichter, Freies Netz Süd, Aktionsbüro Mittelrhein, AN Göppingen sind nur einige der bekannteren Beispiele. Der Vorwurf: Die falsche politische Gesinnung. Meistens wurden zudem bereits abgeurteilte Straftaten einzelner Aktivisten als Beleg für die Gefahr der Gruppierung herangezogen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der aktiven Kameradschaften stark zurückgegangen.

Eine der wenigen aktiven Kameradschaften waren die „Nationalen Sozialisten Rostock“. Dabei hat sich die Struktur jedoch stark von klassischen Kameradschaften unterschieden, weil man weniger durch politische Öffentlichkeitsarbeit in Erscheinung getreten ist. Auch überregional bekannt war die Gruppierung hauptsächlich für ihre Kampfsportfraktion. Hierbei agierten die Rostocker vorwiegend unter dem Namen Baltik Korps.

Am Morgen des 24. Juni durchsuchten 50 Beamte der Polizei Wohnungen und Arbeitsstätten vermeintlicher „Vereinsmitglieder“ in Rostock, Güstrow und im Bereich Wismar. Dabei wurden unter anderem Flugblätter, Tonträger, Speichermedien und Kleidungsstücke beschlagnahmt. Der Vorwurf gegen die Gruppierung: Man verstoße gegen „die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung“. Bemerkenswert ist in diesem Fall, dass der Gruppierung offenbar keinerlei konkrete Straftaten vorgeworfen werden. „Völkerverständigung“ und „verfassungsmäßige Ordnung“ wurden von „einer zweistelligen Personenanzahl“ in Gefahr gebracht, hieß es in Medienberichten.

Begleitet wurde die Aktion von vollmundigen Tönen herrschender Politiker. So erklärte CDU-Mann Renz: „Ich werde auch in Zukunft den Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen, das heutige Verbot steht für Null Toleranz!“. Auch bei der Linken freut man sich. So erklärte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter: „Endlich reagiert das Innenministerium mit dem Verbot der „NSR“ auf die völlig enthemmte und unverhohlene Gewaltpropaganda der Neonazi-Kameradschaft“. Er fordert weiter zu einer kontinuierlichen Verfolgung der Nationalisten auf.

Das Verbot zeigt, dass parteifreie nationalistische Organisation heute kaum noch möglich ist. Sobald eine Gruppierung eine gewisse Außenwirkung erzielt, droht staatliche Repression. Daher bleibt klassische politische Arbeit im Rahmen von Parteistrukturen der letzte Weg, im Rahmen bestehender Gesetze aktiv zu sein. Dennoch kann ein Verbot niemals eine weltanschauliche Überzeugung ändern. Sie können verbieten, einsperren und tabuisieren, Idee und Auftrag bleiben jedoch bestehen. Wenn es für das System keine Rolle spielt, in welcher Form man sich engagiert, wenn man, ob friedlich oder nicht der Teufel bleibt, was hindert einen dann noch die Hölle heraufzubeschwören?

 

Feuer und Flamme dem System!

1 Kommentar

  • Was man im Herzen trägt, können sie nicht zerstören.

    Manu Jeanne 05.07.2021
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