Akten der Nürnberger Prozesse online einsehbar

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Quelle: Wikipedia / Angeklagte im Nürnberger Prozess, circa 1945-1946

Pünktlich zum 75-jährigen Jahrestag der sogenannten „Nürnberger Prozesse“ sind jetzt die Akten veröffentlicht und zugänglich. Ebenso wie „Wiedergutmachungszahlungen“ war auch das Nürnberger Tribunal lange vor Kriegsende von den jüdischen Juristen Jacob und Nehemiah Robinson, beide Vorsitzende des vom Jüdischen Weltkongreß (WJC) gegründeten Institute of Jewish Affairs (Institut für jüdische Angelegenheiten), erdacht worden. Die „Nürnberger Prozesse“ verletzen einen wesentlichen abendländischen Grundsatz, nämlich: „nulla poena sine lege (kein Verbrechen, keine Strafe). Gemeint ist, dass man nicht rückwirkend Handlungen bestrafen kann, die zum Zeitpunkt der Handlung straffrei waren. Folgerichtig hat die BRD die „Urteile“ des alttestamentarischen Rachefanals nicht anerkannt und den Hinterbliebenen der Opfer der Siegerjustiz eine Rente nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) aus dem Jahre 1950 ausbezahlt.

Die Stanford-Universität übernahm jetzt die Texterkennung der rund 270.000 einzelnen Seiten des Tribunals und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Jetzt kann die ganze Welt das Unrecht studieren und den Mut der Angeklagten im Angesicht des drohenden Galgens bestaunen. Die Unterlagen können hier eingesehen werden.

Das Tribunal von Nürnberg ist ein Teil von jener Kraft, die stets das Böse will und doch das Gute schafft.

1 Kommentar

  • Wie es auch immer genannt wird, es hat einen fahlen Beigeschmack. In den beherrschenden Medien wurden Gerichtsurteile schon Tage vor den Gerichtsverhandlungen abgedruckt. Richter und Medien kamen aus dem selben Stall. Um den Eindruck einer gerechten Verurteilung zu vermitteln wurden in den USA ehrenwerte Richter gesucht, die aber einhellig der Meinung waren , für Schauprozesse stehen wir nicht zur Verfügung.

    Wilhelm 14.10.2021
  • In den Statuten der Prozesse wurde festgelegt, dass das Gericht nicht an die üblichen Regeln der Beweisführung gebunden war. Sie mussten nichts beweisen, denn es war ja alles schon so offenkundig. Die vermeintlich schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit mussten also nicht forensisch untersucht oder gar bewiesen werden. Dafür wurden die Angeklagten in den Zellen „bearbeitet“, bis sie im Gerichtssaal ihre Geständnisse ablegten.

    glcklichebestimmung 13.10.2021
  • Ob die Menschen (insbes. Fremdsprachige) auch die Aussagen der damals Angeklagten richtig interpretieren werden können? Die Sprech- & Ausdrucksweise war doch eine andere.
    Am 01.10.2021 schrieb Marcus Schuler (ARD) zu den veröffentlichten Dokumenten, den zur Anklage gestandenen Hans Frank: „Seine Lügen und sein windiges Herumlavieren halfen vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg nicht“.
    Ergebnisorientiert gelangt man nur durch die enorme Aufarbeitung.

    Ron 13.10.2021
  • Paragraph 1 StGB !

    Amalek 13.10.2021
  • Eigentlich heißt das „nulla poena sine lege“ und bedeutet „keine Strafe ohne Gesetz“. Das ist ein Postulat des deutschen Rechtsgelehrten Paul Johann Anselm von Feuerbach (1775-1833).
    „nulla poena“ = „keine Strafe“
    „sine lege“ = „ohne Gesetz“

    Anton 12.10.2021
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