Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Impfzwang ab

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Heute hat das Bundesverfassungsgericht über zahlreiche Eilanträge entschieden. Der Senat lehnte jedoch alle ab. Somit kann vorerst Mitte März der Impfzwang für Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Kraft treten. Jedoch steht die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren noch aus. Das passiert erst im Hauptverfahren, welches aber auch mit hoher Priorität behandelt werden soll.

Schon Hunderttausende Bürger gehen Woche für Woche gegen diese skrupellose Politik auf die Straße. Nun müssen mehr und mehr ihre Wut in Mut umwandeln, so dass der Widerstand weiterhin wächst.

1 Kommentar

  • BRD Grundgesetz-Gericht, lol.

    maurergeselle 12.02.2022
  • DAS war mehr als zu erwarten- nun gilt es wohl, den Weg über europäische Instanzen zu gehen. Die Gerichtsbarkeit ordnet sich dem faulen BRD-System unter und urteilt auf Zuruf der Schergen aus Berlin.
    Kein Wunder, das dieses ach so freie und beste Land aller Zeiten nur auf Platz 15 unter den Demokratien weltweit landet, obleich auch diese Einstufung mehr als anzuzweifeln ist.
    Dieses System hat panische Angst, das gilt es zu nutzen!

    Frontline Siegen 12.02.2022
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