Standhafte BRD-Dissidentin
Ursula Haverbeck zählt zu den bekanntesten Revisionisten Deutschlands. Schon mehrmals wurde sie für ihre Überzeugungen vor Gericht gezerrt. Zuletzt war sie am 05. November 2020 nach zweieinhalbjähriger Haft entlassen worden, doch weitere Anklagen waren ausstehend. So war Haverbeck 2017 zu einer Haft von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, da sie auf einer Veranstaltung in Berlin-Lichtenrade geäußert haben soll, dass es den Holocaust nicht gegeben habe und weiterhin an den Gaskammern im Konzentrationslager Auschwitz „nichts echt“ gewesen sei. 2020 wurde Haverbeck in einem weiteren Verfahren zu einem Jahr Haft verurteilt, weil sie in einem Interview den Holocaust infrage gestellt haben soll.
Dagegen ist Ursula Haverbeck mit ihrem Anwalt Wolfram Nahrath in Berufung gegangen. Der Rechtsanwalt plädiert auf Freispruch, da seine Mandantin „durch Gefängnis nicht von ihrer inneren Fehlvorstellung abzubringen“ sei. Im Vorfeld hatte sich auch Haverbeck selbst geäußert und sich für nicht reisefähig erklärt. Durch ihr hohes Alter, aber auch durch die geltenden Corona-Regelungen, wie die 2-G-Regel vor Gericht, sieht sich die 93-Jährige als nicht verhandlungsfähig. Dennoch musste Haverbeck die Reise zu ihrem ersten Prozesstag antreten. Drei weitere am 21. März, 25. März und 04. April sind noch ausstehend.
Ursula Haverbeck wurde am 08. November 1928 im hessischen Winterscheidt geboren. Ihre Jugend hatte sie in Ostpreußen verbracht, von wo sie vertrieben worden ist. Sie studierte Pädagogik, Philosophie und Sprachwissenschaften und ist seit vielen Jahrzehnten politisch aktiv. 1970 hatte sie ihren Mann, Werner Georg Haverbeck, Gründer des „Reichsbundes Volkstum und Heimat“, geheiratet. Zeitweise war Ursula Haverbeck Mitglied der ÖDP. Nach dem Tod ihres Mannes 1999 übernahm sie zahlreiche Ämter des ehemaligen S. A.- und NSDAP-Mitglieds. So beispielsweise den Vorsitz der Heimvolkshochschule „Collegium Humanum“. Bekannt ist Ursula Haverbeck auch als Gründerin des Vereins Gedächtnisstätte e.V., der die bekannte Gedächtnisstätte Guthmannshausen errichtet hat.
Auch vor ihrer Haftzeit hatte Haverbeck bereits Verurteilungen für revisionistische Äußerungen erhalten. So wurde sie 2004 erstmalig wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt, weil sie in einem Artikel der Zeitschrift des „Collegium Humanum“, „Stimme des Gewissens“, den Holocaust angezweifelt hatte. In einer nachfolgenden Ausgabe hatte sie erklärt, der Holocaust sei „ein Mythos“. Eine weitere Geldstrafe erhielt sie 2007, nachdem sie behauptet hatte, Adolf Hitler sei „eben nicht vom geglaubten Holocaust oder seiner angeblichen Kriegsbesessenheit zu verstehen“, „sondern nur von einem göttlichen Auftrag im weltgeschichtlichen Rahmen“.
Es ist nicht davon auszugehen, dass Ursula Haverbeck auch vor Gericht für verhandlungsunfähig erklärt wird. Erinnert sei an dieser Stelle an den beschämenden Prozess gegen den ukrainischen Hilfswilligen John Demjanjuk. Der schwerkranke 91-Jährige wurde noch in einer Trage in den Verhandlungssaal im Landesgericht München gekarrt. Weitere Prozesse gegen hochbetagte Deutsche, die in Konzentrationslagern gearbeitet haben sollen, folgen.
Die Partei „Der III. Weg“ spricht sich für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte aus. Gesinnungsparagrafen müssen abgeschafft werden. Verfahren wie jenes gegen Ursula Haverbeck sind eines Rechtsstaates unwürdig. Jährlich 10 000 Strafanzeigen wegen Meinungsdelikten zeigen, dass solche Fälle nur die Spitze des Eisberges sind. Meinungsfreiheit darf keine Mutprobe sein und so gilt es, für eine Reform des Strafrechts in diesen Bereichen zu kämpfen.
Unsere Solidarität gilt Ursula Haverbeck!
Ehre und Ruhm der unbeugsamen Kämpferin Ursula Haverbeck. Ich verneige mich vor dieser außergewöhnlichen Persönlichkeit. Über die „Verhaltensweise“ der deutschen Justiz erspare ich mir Worte.Ist es nicht wert