Russische Invasionstruppen in der Ukraine sind mit einem „Z“ gekennzeichnet. Der Buchstabe soll nach Interpretationen für „Za Pobedu“, Für den Sieg, oder für „Zapad“, Westen, stehen. Auch in Deutschland nutzen Putin-Fans das Symbol, um ihre Unterstützung für die russische Invasion auszudrücken. Dies hat nun die BRD-Politik auf den Plan gerufen: Die Verwendung des Buchstabens „Z“ soll als „öffentliche Billigung des russischen Krieges“ strafbar werden. Delinquenten drohen bis zu drei Jahren Haft. Ein weiteres Beispiel für ausufernde Gesinnungsjustiz in der BRD.
Strafbarer Buchstabe
Das weiße „Z“ ist ein Symbol, das jedem, der den Ukraine-Krieg verfolgt, geläufig ist. Es ist auf russischen Panzern, LKW und Autos zu sehen. Es ist daher ein Symbol für den moskowitischen Imperialismus. In Russland wird das Symbol auch außerhalb von militärischen Zusammenhängen verwendet und auch von Zivilisten getragen, die mit dem Kriegseinsatz sympathisieren. Auch in Deutschland verwenden fanatische Putin-Anhänger den Buchstaben, um ihre Solidarität mit den Kriegstreibern in Moskau auszudrücken.
Das wiederum hat nun die BRD-Politik auf den Plan gerufen. Das Bundesinnenministerium hat bekannt gegeben, dass die Verwendung des Symbols als „öffentliche Billigung des russischen Krieges“ strafbar sein kann. Zwar sei der Buchstabe an sich nicht verboten, jedoch die Zustimmung zum russischen Krieg. „Und wer diesen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich daher selber auch strafbar machen.“ So äußerte sich ein Sprecher der Behörde. Zuvor hatten bereits mehrere Bundesländer wie Niedersachsen, Bayern und Berlin erklärt, das Zeigen des Symbols ahnden zu wollen. Berlins Innensenatorin Iris Spranger erklärte gegenüber dem Tagesspiegel: „Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen ‚Z’s, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskriegs“. Der NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp äußerte: „Das „Z“ als Symbol des Putinschen Faschismus sollte deutschlandweit verboten werden.“
Die Verwendung des Symbols soll unter den Straftatbestand des Paragrafen 140 des Strafgesetzbuches, der die „Billigung von Straftaten“ untersagt, fallen. Eine rechtliche Grauzone dürfte die Frage stellen, ab wann konkret der Buchstabe zur Unterstützung der Invasion verwendet wird. Denn Voraussetzungen für eine Verurteilung sind auch eine tatsächliche positive Beurteilung des russischen Angriffskriegs und das Wissen, dass der Angriffskrieg auf die Ukraine strafbar ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass beispielsweise das „Zorro“-Symbol oder das Logo des Magazins „Die Zeit“ Verfahren auslösen werden. Bislang ist noch kein Fall bekannt, in dem die Behörden Ermittlungen wegen des Buchstabens „Z“ eingeleitet haben.
Gesinnungsparagraphen streichen
Echte Meinungsfreiheit muss grundsätzlich abweichende Haltungen zulassen. Die Partei „Der III. Weg“ lehnt den russischen Angriffskrieg gegen das ukrainische Volk entschieden ab. Dennoch stellt auch dieses Verbot eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit dar. Kein Sympathisant des Putin-Regimes wird seine Haltung aufgrund dieses Verbots ändern. Dem ukrainischen Volk wird durch ein Verbot eines Buchstabens in Deutschland in keiner Weise geholfen. Echte Chancen, der Ukraine hilfreich in ihrem Verteidigungskampf zur Seite zu stehen, wurden von Seiten der Systempolitik regelmäßig verpasst. Erinnert sei hier beispielsweise an das Verbot für deutsche „Extremisten“, sich den ukrainischen Streitkräften anzuschließen. Oder an die Blamage, dass man nicht einsatzfähige Panzerabwehrraketen aus uralten DDR-Beständen an die Ukraine lieferte. Ebenso erinnert sei hier an das jahrelange Schweigen angesichts der völkerrechtswidrigen Proklamation zweier Fantasierepubliken auf ukrainischem Staatsgebiet im Donbass mit Hilfe separatistischer Aufrührer. Wo hat die BRD-Regierung hier in den letzten Jahren der Ukraine ihre Unterstützung gezeigt, als sie damit beschäftigt war, den von Russland genährten Brandherd im Osten ihres Landes unter Kontrolle zu halten? Wie soll das „Z“-Verbot der Ukraine nun weiter helfen, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist? Verbote und Meinungsparagrafen waren und sind stets ein Armutszeugnis für einen Staat und sind gerade der nationalrevolutionären Bewegung nur allzu gut bekannt.
Die Partei „Der III. Weg“ lehnt daher mögliche Gesinnungsjustiz aufgrund der Verwendung eines Buchstabens ab. Gesetze, die Menschen allein für Meinungen oder Symbole verurteilen, sind zu streichen. Für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte!
Zusätzliche Erläuterung: NATO und UN-Sicherheitsrat sind die Gremien, die entscheiden, was ein «legaler» Krieg ist. Praktisch ist das nur die NATO, weil der UN-Sicherheitsrat – mit USA, England, Frankreich, Rußland und China als Vetomächten – sich in institutionell bedingter Dauerlähmung befindet.
Des Pudels Kern ist hier, daß die Politiker und Behörden in Deutschland bereits eine Ablehnung der vollkommen willkürlichen Bestimmungen der zwischen London und Washington ausgehandelten Atlantik-Charta, eines zentralen Pfeilers der internationalen Nachkriegsordnung, zur Straftat erklären wollen. Praktisch heißt das essentiell, daß politische Meinungsäußerungen, die der NATO-Politik zuwiderlaufen, kriminalisiert werden sollen.