IS-Anhängerin auf freiem Fuß

Wegen ihrer Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien ist eine 22-jährige Frau, welche in Mansfeld Südharz gelebt hatte, bevor es sie nach Syrien zog, zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Ein Schlag in das Gesicht der Opfer des islamistischen Terrorstaates und eine Schande für den in der BRD angeblich vorhandenen Rechtsstaat.

 

Braut eines islamistischen Kämpfers

Im Jahr 2015 hatte sich die damals 15-jährige Angeklagte Leonora M. dem IS angeschlossen und einen islamistischen Kämpfer geheiratet. Sie habe sich mit den Zielen der Terrormiliz identifiziert und „nach ihren Kräften“ zu deren Förderung beigetragen, ließ ein Gerichtssprecher verlauten. Ihr Mann hielt mindestens eine jesidische Sklavin gefangen. Kaum in Worte zu fassen, wie sich diese Jesidin gefühlt hat und unbegreiflich, wie die junge Deutsche dennoch diesen Mann heiraten konnte. Aber offenbar war sie nicht nur stille Befürworterin, sondern arbeitete selbst in der Organisation, besaß eine Schusswaffe und hatte vorübergehend „Gewalt über eine Kalaschnikow“ – eine Waffe, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt.

 

Kuschel- und Gesinnungsjustiz beenden!

Laut Urteilsbegründung kann ihre Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie der Verstoß gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz als erwiesen angesehen werden. Dennoch kann sich diese Frau frei in Deutschland bewegen und muss keine Strafverfolgung mehr fürchten. Natürlich war die Öffentlichkeit bereits beim ersten Verhandlungstag ausgeschlossen, um die Frau zu schützen.

Urteile wie diese sind in der BRD leider keine Seltenheit. Mitglieder aus islamistischen und linksradikalen Terrorgruppen, die auch vor versuchtem Mord gegen ihre Gegner nicht zurückschrecken, brauchen oftmals keine harte Gangart der Systemgerichte zu fürchten. Die Muskeln von Richtern und Staatsanwälten werden erst dann spielen gelassen, wenn es sich bei den Angeklagten um vermeintliche „Rechtsextremisten“ handelt. Da reicht schon der Vorwurf einer kriminellen Vereinigung, der aus unbewaffneten Aktivistengruppen, ja gar schon aus bloßen Chatgruppen willkürlich konstruiert werden kann, um national gesinnte Deutsche hinter Gitter zu bringen.

Der III. Weg als politische Partei und Bewegung hat hingegen klare Forderungen und Ziele. Neben der konsequenten Abschiebung von Ausländern, die sich erwiesenermaßen für islamistische Gruppierungen auf deutschem Boden engagieren, gehören auch Deutsche konsequent bestraft, die sich in terroristischen Zusammenhängen organisieren. Gleichzeitig muss die Kriminalisierung politisch Andersdenkender beendet werden, die, sobald sie im Verdacht stehen, als sogenannte „Rechtsextremisten“ mindere Vergehen verübt zu haben, oftmals mit Terroristen gleichgestellt werden.

1 Kommentar

  • Typisch BRD…

    Max Matthieß 25.05.2022
×

Schneller und einfacher Kontakt über WhatsApp - Einfach auf den unteren Button klicken!

 

Kontakt über Threema unter der ID:
Y87HKB2B

×