Das Landgericht Dessau hatte den Asylbewerber, welcher in Vockerode wohnhaft war, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Der mehrfache betriebsmäßige Handel mit Betäubungsmitteln durch diese Person rechtfertigte dieses Urteil.
Welch hohe Kosten dieser Kriminelle selbst in der Haft erzeugt, kann ein jeder sich ausrechnen. Die Partei „Der III. Weg“ fordert deswegen an dieser Stelle nochmals die Abschiebung von kriminellen und illegalen Ausländern und das auf schnellstem Wege.