Vor Ort verdichteten sich schnell Hinweise auf eine vorsätzliche Brandstiftung. Ein 34-jähriger Nigerianer hatte sich im Zimmer eines 31-jährigen Bewohners der Asylantenunterkunft aufgehalten und war mit diesem in Streit geraten. Aufgrund der Streitigkeiten verwies der Bewohner der Sammelunterkunft seinen Besucher des Zimmers.
Dieser kehrte jedoch kurz darauf zurück und verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu dem Zimmer, das der Bewohner inzwischen verlassen hatte. Nachdem der Nigerianer in das Zimmer eingedrungen war, legte dieser Feuer und ergriff die Flucht. Die entzündeten Papiertücher und eine in Brand gesteckte Bettdecke konnten von der anrückenden Feuerwehr gelöscht werden.
Im Zuge der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen ergriff die Polizei den Tatverdächtigen am frühen Samstagmorgen in der Nähe des Tatorts.
Am folgenden Sonntag wurde der Nigerianer dem Haftrichter vorgeführt, was bei diesem offenbar alle Sicherungen durchbrennen ließ. Er wehrte sich heftig gegen die Vorführung und biss einer Beamtin ins Handgelenk, was zu einer erheblichen Verletzung führte. Der Richter erließ Haftbefehl aufgrund schwerer Brandstiftung und ordnete die Verbringung des dunkelhäutigen Täters in eine Justizvollzugsanstalt an.
Dass dem nigerianischen Feuerteufel eine erhebliche Haftstrafe droht, ist wenig wahrscheinlich, da im «Rechtsstaat» BRD Asylanten stets mit Milde und Nachsicht seitens der Justiz rechnen können. Sofern sich ein williger psychiatrischer Gutachter findet, der dem Beschuldigten ein erlittenes Trauma andichtet, könnte die Angelegenheit für den Nigerianer sogar straffrei ausgehen. Die Kosten für den Feuerwehreinsatz sowie die Schäden in der Asylunterkunft trägt wie immer die Allgemeinheit.