Ab 19:30 Uhr berichtet die WDR Lokalzeit Südwestfalen über den regelrechten Krampf gegen Rechts in Hilchenbach. Nachdem heute bekannt wurde, dass sämtliche Träumerein für die Ausübung eines Vorkaufsrechtes durch das OVG Münster geplatzt sind, bleiben weitere Nebenschauplätze. So wird derzeit ein Verfahren um angeblich rechtswidrige Werbeanlagen in den Innenräumen unseres Parteibüros geführt und gegen eine Nutzungsuntersagung des Kreises Siegen Wittgenstein vorgegangen, die auf Druck des Bürgermeisters plötzlich nach Jahrzehntelanger gewerblicher Nutzung fehlende Bauanträge erkannt haben möchte. Selbstverständlich wird gegen diese Untersagung geklagt, woraus sich ein vorläufiger Rechtsschutz ergibt. Darüber hinaus wurden bereits Tage vor etwaiger Nutzungsuntersagungen politische Versammlungen in geschlossenen für jeden Freitag von 14-22 Uhr bis einschließlich Dezember 2023 angezeigt. Wir sind also nach wie vor in der Dammstraße 5 mit einer Versammlungsstätte zu tagespolitischen Themen erreichbar.
Jedoch schafft es selbst die Gemeinde Hilchenbach diesen Irrsinn zu überbieten.
Auf die geistige Dauerverfolgung durch die „rechtsextreme Gefahr“ folgt schließlich nun der nächste Streich. Laut verschiedenen Berichten plant der Rat mit scheinbaren Sympathien zur DDR zu verabschieden, dass Kleidungsstücke mit NICHT STRAFBAREN Äußerungen wohl in allen öffentlichen Gebäuden oder möglicherweise sogar auf Spielplätzen verboten seien. Maßstab, welcher sich an dem Leitfaden „DFB gegen Rechts“ orientiert, sei die freie Bewertung der Gemeinde, was rassistisch, fremdenfeindlich, extremistisch, diskriminierend, rechts- beziehungsweise linksradikal sei, um Zugangsverbote an öffentlichen Orten auszusprechen. Jene Satzung soll vorrangig Thema in der heutigen Lokalzeit sein. Auch unsere Partei wurde zu einer Stellungnahme angefragt. Unser Landesvorsitzender West, Julian Bender, übernahm die schriftliche Beantwortung der Fragen. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Aussagen im Zusammenhang und ungekürzt den Weg in die Sendung finden, bieten wir hier die vollständige Beantwortung der gestellten Fragen:
– Wie bewerten Sie das geplante Verbot?
Öffentliche Gebäude sind unmittelbar an Grundrechte gebunden. Die Meinungsfreiheit findet nach Art. 5 Abs. 2 GG ihre Grenze in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Als allgemeine Gesetze können nur Vorschriften gelten, die kein Sonderrecht gegen eine bestimmte Meinung schaffen und sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen. Äußerungen Privater genießen grundrechtlichen Schutz nach Art. 5 Abs. 1 GG unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit oder Gefährlichkeit. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, es erzwingt diese Werteloyalität aber nicht. Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst demzufolge auch die Schreckgespenster dieser Zeit in Form von sogenannten extremistischen, rassistischen oder antisemitische Äußerungen.
– Inwiefern wird Sie dieses Verbot in Ihrer politischen Arbeit einschränken?
Es geht hier nicht um die Einschränkung politischer Arbeit, sondern um eine Grunddefinition von der sonst hochgelobten Rechtsstaatlichkeit. Ein explizites Verbot von nicht strafbaren Inhalten, in welcher Form auch immer diese Verbreitung finden, erinnert doch sehr stark an Unrechtssysteme wie die DDR. Wenn also selbst ernannte Demokraten an einem totalitären Freifahrtsschein für willkürliche Verbote basteln, ist Vorsicht und Achtsamkeit geboten. Unsere Partei „Der III. Weg“, die derzeit im Fokus der Lokalpolitik steht, setzt sich entschieden für die Stärkung von Bürger- und Freiheitsrechten im öffentlichen wie im privaten Bereich ein.
– Sind die oben genannten städtischen Einrichtungen tatsächlich ein Ort an dem Sie Ihre politische Arbeit durchführen wollen?
Städtische Gebäude dienen bekanntermaßen der breiten Öffentlichkeit. Soll nun einzelnen Politikern die Entscheidungsfreiheit für Einlasskriterien überlassen werden? Jenen Politikern, die in der Vergangenheit immer wieder die Nähe zu Linksextremisten suchten und ihre Deutungshoheit mit Hass und Hetze durchsetzen wollen, um unliebsame Personen, Meinungen und Parteien zu diskreditieren? Wir werden diesem Amoklauf einen Riegel vorschieben. Grade in Anbetracht der derzeitigen Situation, ist dieser Satzungsvorstoß eine Farce.
– Werden Sie gegen dieses Verbot juristisch vorgehen?
Selbstverständlich werden wir derartige Verbotsgedanken nicht der Einschätzung eines juristischen Laien wie Kyrillos Kaioglidis überlassen. Dem Stadtrat wird am kommenden Mittwoch durch das Vortragen gravierender rechtsstaatlicher Bedenken Zeit zur Besinnung gegeben, sollte dort jedoch erneut das krampfhafte Zeigen einer „Haltung“ zum offenen Rechtsbruch führen, werden wir umgehend etwaige Satzungen zur Prüfung vor Gericht bringen.