In Österreich wurden zwei Nationalisten zu jeweils 3 Jahren Haft verurteilt, weil sie am 20. April 2022, an Adolf Hitlers Geburtstag, Kerzen vor dessen Geburtshaus abstellten.
Die beiden Angeklagten, ein 69-Jähriger aus Rosenheim und ein 24-Jähriger aus Vorarlberg, sind bereits wegen verschiedener Meinungsdelikte vorbestraft. Der Jüngere der beiden sei oft bei Heldengedenken in Deutschland gewesen und der Ältere oft auf Demonstrationen von Pegida oder gegen die Corona-Diktatur. Das veranlasste das Gericht dazu, keinerlei Gnade zu zeigen, auch nicht, nachdem die beiden Männer ihre Taten bereuten und sich von ihnen distanzierten. Das hohe Strafmaß solle laut Gericht auch eine abschreckende Wirkung haben. Schließlich muss auch hier der „K(r)ampf gegen Rechts“ an erster Stelle stehen. Die wirklichen Probleme im Land, die dringender wären als 2 Kerzen vor dem „falschen“ Haus, will man dagegen nicht angehen.
Mit der Meinungsfreiheit ist es in Österreich mindestens genau so schlecht bestellt wie in der BRD. Insbesondere der berüchtigte Gummiparagraph 3g des Verbotsgesetzes erlaubt es den Richtern Nationalisten für beinahe jede Aktion, die man als Wiederbetätigung bewertet, für bis zu 20 Jahre hinter Gittern zu bringen.
Wer mehr über das Leben von Nationalisten und ihren schweren Kampf für das deutsche Volkstum in Österreich erfahren will, dem sei das Buch „Fackeln in deutscher Nacht“ aus unserem Materialvertrieb empfohlen.
„Reue und Distanzieren“ macht die Meute der konsemsdemokratischen Hyänen erfahrungsgemäß nur noch blutdürstiger.
In Mode sind jetzt Wetterballons. Mehrere davon mit großen Fahnen unten dran hätten eine ungemein größere propagandistische Wirkung als zwei Kerzen, die sowieso kaum einer gesehen hat. /;=)