Ein 30-jähriger Syrer wurde vom Amtsgericht Osnabrück wegen Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens, sowie wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln, nur zu einer Bewährungsstrafe und schmalen 3.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Als sei das Urteil nicht schon Schmach genug für das Opfer, schockieren die Begründungen und Aussagen des Gerichts selbst den leidgeprüften Bürger dieses BRD-Systems! Hier einige Auszüge:
– „Der Alkohol hätte ihn enthemmt“
– „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“
– Die Intensität der Vergewaltigung sei aus rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ gewesen.
– Der Mann könne eine Wohnung und demnächst auch Arbeit vorweisen, so dass er wenigstens Schmerzensgeld zahlen kann.
– Das Opfer habe von der Bewährungsstrafe schließlich mehr als von einem Gefängnisaufenthalt, so bekommt sie wenigstens Schmerzensgeld.
Solch lapidare Aussagen und Anführungen des Gerichts zu einem Verbrechen wie der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens spiegeln Teile der kranken Fratze eines Justizsystems wider, in dem Mord und Vergewaltigung durch ausländische Triebtäter geringer bestraft werden als z. B. das unbequeme gesprochene Wort einer 92 Jahre alten Frau!
Die Partei DER III. WEG fordert eine sofortige Abschiebung aller illegalen und kriminellen Ausländer aus Deutschland mitsamt anschließendem Einreiseverbot.
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t.me/UNNordland
Zitat:
„…Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden…“
Allenfalls in einem Staat, wo Rechtsunsicherheit und Korruption den Ton angeben. Er ist nur Asylwerber und darf somit kein sog. „normaler Mitbürger“ auf Dauer werden. Des weiteren ist er auch noch über mehrere, sichere Drittstaaten durchgereist und ist somit eigentl. eher als illegaler und krimineller Wirtschaftsmigrant/Sozialtourist zu betrachten.
Ende der Durchsage!