Zahlreiche Bürger haben bereits gegen den Bau des Containerdorfes für Asylanten in Upahl demonstriert. Mit dem Bau wurde bereits begonnen. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat jetzt allerdings eine einstweilige Anordnung erlassen, wonach nicht weitergebaut werden darf, bis die Gemeinde einer Baugenehmigung zugestimmt hat.
In der Begründung des Gerichts heißt es: „Das Beteiligungsrecht der Gemeinde sei missachtet worden. Die Sonderregelung, mit denen die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften erleichtert werde, hielt explizit an dem Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens fest.“
Der Landkreis Nordwestmecklenburg will laut einer Mitteilung die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob Beschwerde beim OVG eingelegt wird. Innenminister Christian Pegel (SPD) hat im Gespräch mit der Systempresse erklärt, dass er jetzt erwartet, dass die Gemeinde einen ordentlichen Bauantrag stellen und die Unterkunft dann kommen werde. Auch die Asyl-Lobby meldete sich zu Wort. So sieht Ulrike Seemann-Katz vom sog. Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern in der Gerichtsentscheidung auch eine Chance: „Diese großen Unterkünfte seien nicht die beste Lösung, sie favorisiere jetzt die Unterbringung in private Unterkünfte.“ Upahls Bürgermeister Steve Springer (Unabhängige Wählergemeinschaft Upahl) hofft nun auf eine „solidarische und gerechte Entscheidung„.
Die Lösung solcher Probleme kann nur ein Ende der Masseneinwanderung sein!
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t.me/UNNordland