Das Verwaltungsgericht Magdeburg entschied, dass AfD-Mitglieder Waffen besitzen dürfen. Dem klagenden AfD-Stadtrat Ronny Kumpf war seine Waffenbesitzkarte vorher entzogen worden. In der Begründung des Urteils hieß es, dass eine verfassungsfeindliche Einstufung der AfD auf Landes- oder Kreisebene bis Abschluss des Verfahrens unwahrscheinlich sei. Wenn ein Staat nur wegen der Mitgliedschaft in einer erlaubten Partei und der rechtskonformen Teilnahme an der politischen Meinungsbildung dessen Rechte einschränkt, dann ist dies ein klares Zeichen für Unrecht im Lande.
Unsere Partei „Der III. Weg“ steht für wirkliche Meinungsfreiheit und ist die wahrhafte Alternative für alle Deutschen.
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