Soziale Gerechtigkeit für alle Deutschen: Zweiklassenmedizin in der BRD abschaffen!

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Es ist landauf und landab ein offenes Geheimnis: Patienten, die über eine private Krankenversicherung versichert sind, erhalten einen besseren Zugang zur Gesundheitsvorsorge als die, die es in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Das äußert sich vor allem bei der Vergabe von Arztterminen. Mittlerweile sieht auch der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, hier eine „himmelschreiende Ungerechtigkeit“.

Wer einen Termin bei einem Facharzt online buchen möchte, kennt das Problem mit Sicherheit bereits. Kaum gibt man an, dass man gesetzlich krankenversichert ist, bekommt man erst nach Wochen oder gar Monaten einen freien Termin angezeigt, bei Spezialärzten wie Dermatologen oder in der Schmerztherapie kann es auch mal erst einen Termin nach einem halben Jahr und länger geben. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Es gibt immer weniger Arztpraxen im ländlichen Raum und auch bei den Ärzten ist ein Mangel an Fachkräften zu beobachten, teilweise durch den Mangel an Nachwuchs, teilweise durch die Abwanderung vieler Ärzte ins Ausland, da die dortige Vergütung stellenweise deutlich höher liegt als hierzulande. Doch auch das duale System der Krankenversicherungen, das zwischen privat und gesetzlich Versicherten unterscheidet, trägt einen großen Teil zur sozialen Ungerechtigkeit in diesem Themenfeld bei.

In der Bundesrepublik gibt es aktuell knapp 75 Millionen gesetzlich und 9,2 Millionen privat Versicherte. Das bedeutet, dass anteilig fast 90 % aller Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und von dieser auch der Großteil an ärztlichen Honoraren, Medikamenten und auch finanziellen Mitteln wie z. B. dem Krankengeld bezahlt wird. Trotzdem ist es erwiesen, dass gesetzlich Versicherte teilweise schlechter gestellt sind als Privatversicherte.

Laut dem Gesundheitsbericht IHP-Survey Deutschland 2023 erhielten 17,6 % der gesetzlich versicherten Frauen und 21,4 % der gesetzlich versicherten Männer innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Facharzt. Bei den privat versicherten Frauen waren es 35,8 % und bei den Männern sogar 41,2 %, demnach also unabhängig vom Geschlecht jeweils knapp doppelt so viele.

Eine Auswertung aus diesem Jahr zeigt, dass gesetzlich Versicherte bei Onlinebuchungen im Schnitt 49,1 Tage auf einen Ersttermin warten müssen, während privat Versicherte nur 29,7 Tage warten müssen. Die Zustände sind also nicht nur gefühlt ungerecht, sondern lassen sich anhand von Zahlen auch belegen. Vor allem bei zeitrelevanten Erkrankungen wie z. B. Krebs können manchmal Tage über eine erfolgreiche Genesung oder den Tod des Patienten entscheidend sein, dies wird durch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Terminvergabe billigend in Kauf genommen.

Hauptgrund hierfür dürfte sein, dass Privatpatienten nach der „Gebührenordnung für Ärzte“ abgerechnet werden, während hingegen bei gesetzlich Versicherten andere Vergütungsregeln gelten, bei denen es teilweise auch mengenbegrenzte Vergütungsbudgets gibt. Kurzum wird an Privatpatienten aufgrund von anderen Gebührenverordnungen deutlich mehr verdient. Während Privatversicherte nur 10 – 11 % der Bevölkerung ausmachen, ist ihr Anteil bei der Finanzierung ärztlicher Leistungen überproportional hoch. Sie generieren rund 21,8 % der Einnahmen im ambulant-ärztlichen Bereich.

Zusammengefasst sind die Probleme also hausgemacht und auch schon seit Jahren bekannt. Von den Altparteien wird das Thema von Legislaturperiode zu Legislaturperiode vertagt oder es werden nur oberflächliche Kurskorrekturen vorgenommen. Eine radikale Änderung, die das Problem an der Wurzel anpackt und das aktuelle System in Frage stellt, wird von ihnen nicht zu erwarten sein.

Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen betrugen 2024 bereits 12,63 Milliarden Euro netto. Anstatt diese Verwaltungskosten für unterschiedliche Krankenkassen unnötig und künstlich in die Höhe zu treiben, könnte ein Teil dieses Geldes direkt in die Gesundheitsvorsorge der Bürger fließen.

Die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern wird von den Jobcentern zwar monatlich übernommen, ist mit knapp 144 € aber deutlich zu niedrig angesetzt. Berechnungen ergeben, dass mit diesem Betrag gerade einmal knapp ein Drittel der Kosten abgedeckt sind. Da ungefähr die Hälfte aller knapp 5 Millionen Bürgergeldempfänger keinen deutschen Pass haben, lassen sich also knapp 2,5 Millionen Ausländer auf Kosten der deutschen Steuerzahler gesundheitlich vollumfänglich versorgen.

Unsere Partei und Bewegung DER III. WEG fordert in ihrem Zehn-Punkte-Programm unter Punkt 6 „soziale Gerechtigkeit für alle Deutschen“! Soziale Gerechtigkeit kann es aber nur geben, wenn der Staat seine Bürger gesundheitlich in vollem Umfang versorgt und dabei keine Unterschiede macht zwischen gesellschaftlicher Herkunft, Berufsstand, Art der Krankenversicherung oder der Fülle des Bankkontos. Da das Gesundheitswesen im kapitalistischen System zu einem gewinnorientierten Spielfeld verkommen ist, wird dieses im Deutschen Sozialismus wieder in die Hand des Staates gelegt. Krankenkassen und bei Bedarf auch Pharmaunternehmen müssen verstaatlicht werden, um die Gesunderhaltung des Volkes zu erschwinglichen Preisen und auf höchstem Niveau neu zu ordnen. Ausländer, die sich bisher parasitär am deutschen Gesundheitswesen bedient haben, müssen gemäß unserem Programm zur Ausländerrückführung Deutschland binnen kurzer Zeit verlassen, um der Gemeinschaft des Volkes nicht mehr länger zur Last zu fallen.

Wenn auch Du Teil unserer Partei und Bewegung DER III. WEG werden möchtest, dann melde Dich bei einem Ansprechpartner in deiner Region! Gemeinsam verändern wir unsere Heimat zum Positiven und schaffen soziale Gerechtigkeit für alle Deutschen.

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