Deutschland, Scharia-Land? – Bundesverfassungsgericht untergräbt das Verbot von Kinderehen

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Mehr als tausend Jahre haben europäische Heere islamische Eroberungsversuche erfolgreich zurückgewiesen. Nur ein kleiner Landzipfel des geographischen Europas ist bis heute türkisches Staatsgebiet. Was zahlreiche Feldzüge nicht vermochten, droht nun durch Masseneinwanderung und Geburten-Djihad Wirklichkeit zu werden – ein in weiten Teilen islamisiertes Abendland.

In den Großstädten Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens sind weiße Europäer im Jugendalter bereits ebenso in der Minderheit wie in jenen Belgiens, der Niederlande, Norwegens und Schwedens.

 

Das Problem heißt Einwanderung

Anders als von liberalen Islamkritikern dargestellt, handelt es sich bei der Islamisierung nicht um ein religiös-weltanschauliches Problem, das sich durch die vielzitierte, aber nie konkret definierte „Integration“ lösen ließe. Das tatsächliche Problem ist und bleibt die Einwanderung islamischer Völkerschaften an sich.

Islamisierung, also das öffentlich zur Schau gestellte religiöse Leben innerlich und äußerlich völlig Fremder, ist die logische Folge der Masseneinwanderung – beides ist untrennbar miteinander verbunden. Wer das Eine nicht will, muss auch das Andere ablehnen.

Dabei muss der Prozeß der islamischen Landnahme nicht unbedingt gewaltsam verlaufen. Der französische Schriftsteller Michel Houellebecq hat in seinem Roman „Unterwerfung“ eine friedliche islamische Machtübernahme durch die Selbstaufgabe der Europäer treffsicher beschrieben. Die Stärke der einen Seite setzt immer die Schwäche der anderen Seite voraus.

Die Posse um das erste arabische Straßenschild in einer deutschen Großstadt mag als jüngstes Beispiel für einen solchen Prozeß dienen (Siehe Düsseldorf: Karl Martell verdrängt ein weiteres Mal die Araber).

 

Scharia vs. Grundgesetz

Neben dem Symbolischen ergeben sich auch praktische Auswirkungen. Deutschland verändert sich drastisch, und das keineswegs zum Positiven.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass islamische Kinderehen in Deutschland grundsätzlich möglich sein müssen, zumindest bis auf weiteres. Im Jahr 2017 veranlasste die damalige Große Koalition ein Gesetz, das im Ausland geschlossene Ehen mit Partnern unter 16 Jahren grundsätzlich für nichtig erklärte. Dies sei so nicht zulässig, beschloss nun das höchste deutsche Gericht. Der deutsche Gesetzgeber müsse für „eine Möglichkeit, die betroffene Auslandsehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können“ sorgen. Durch die bisherige Unmöglichkeit, eine Kinderehe fortzuführen, schränke das Gesetz „die Ehefreiheit unangemessen ein“ und sei „damit nicht im engeren Sinne verhältnismäßig“.

Was auf den ersten Blick nach juristischer Wortklauberei klingt, hat einen ebenso realen wie absurden Hintergrund: Dem Beschluss lag ein familiengerichtliches Verfahren über eine im Jahr 2015 vor einem Scharia-Gericht in Syrien geschlossene Ehe zwischen einem im Januar 1994 geborenen Mann und einer im Januar 2001 geborenen Frau zugrunde. Im August 2015 kamen die „Eheleute“ nach Deutschland. Hier wurde das Jugendamt aktiv, nahm das Mädchen in Obhut und brachte es in einer Jugendhilfeeinrichtung für weibliche minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unter. Ihr „Ehemann“ wandte sich daraufhin an das Familiengericht und verlangte unter Hinweis auf die nach syrischem Recht wirksame Ehe die Rückgabe seiner „Frau“ an ihn.

 

Feminismus ist Kampf gegen die eigene Kultur

Tatsächlich ging es also um die Frage, ob ein pauschales deutsches Verbot von Kinderehen die Grundrechte von strenggläubigen Muslimen verletzen kann. Deutschlands oberste Verfassungsrichter haben diese Frage letztlich mit einem „Ja“ beantwortet.

Damit ist das derzeitige „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ mit dem Grundgesetz vorerst unvereinbar. Die Vorschrift bleibt jedoch zunächst in Kraft.

Der Gesetzgeber, also der Bundestag, muss nun bis spätestens zum 30. Juni 2024 eine „in jeder Hinsicht verfassungsgemäße Regelung“ schaffen.

Deutschland muss sich jetzt und künftig mit Problemen befassen, die wir eigentlich gar nicht hätten. Probleme, deren Lösung immer öfter in der Unterwerfung unter fremde Sitten und Gebräuche besteht. Und wie gewöhnlich schweigen die üblichen Verdächtigen – Frauenrechte, Abtreibung und der Kampf gegen das „Patriarchat“ haben nur dann Bedeutung, wenn man sie gegen die eigene Kultur in Stellung bringen kann.

1 Kommentar

  • Toller Bericht! Bravo!

    Möchte noch nachträgl. auf den Artikel/Verknüpf. zu Karl Martell – Aktion in Düsseldorf eingehen:
    Das war eine ganz starke Aktion! Wenige Aktivisten, hatten dort den linksliberalen Spinnern mal eine saftige Watsch’n mitgeben können. Einfach den Spieß mal umgedreht und das ganz ohne echte Sachbeschädigung! Das hatte die viel mehr geärgert, als jede anschließ. Protestkundgebung es je gekonnt hätte.

    Lisa Drexler 16.04.2023
  • Auf welches GG bezieht sich denn das Verfassungsgericht von Merkels Gnaden in seinem Urteil?

    Markus 16.04.2023
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