Kindermassaker in Hockenheim – Haftbefehl gegen SPD-Familienpolitikerin

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Hockenheim ist eine Kreisstadt in Baden-Württemberg mit kaum 22.000 Einwohnern in der Nähe von Mannheim. Die kleinstädtische Idylle Hockenheim im Rhein-Neckar-Kreis, mit ihrem historischen Stadtzentrum und der vorteilhaften Lage am Rhein, scheint ein Hort von Heim und Familie zu sein. Ein Hort ist Hockenheim, doch nicht von Familie am Rhein, sondern von Mord. Mord an den Jüngsten, den Unschuldigsten, an den Kindern.

Während in ganz Deutschland Familien ein besinnliches Osterfest feierten, geschah etwas abgrundtief Böses in Hockenheim. Eine 43 Jahre alte Mutter ermordete am Ostersonntag ihre beiden Söhne, sieben und neun Jahre alt. Hier ist von keinem Familiendrama die Rede, sondern von einem Massaker an den eigenen Kindern. Bei der mutmaßlichen Täterin handelt es sich aus Ermittlerkreisen um das SPD-Mitglied Desirée A., eine Orthopädietechnikerin und gescheiterte Stadtratskanditatin, die 2019 mit Familienpolitik in den Kommunalwahlen punkten wollte. Die Mutter der beiden toten Jungen hat bereits gestanden, ihre Söhne getötet zu haben. Gegen Desirée A. wurde Haftbefehl erlassen.

Als Motiv für den abscheulichen Kindermord wird von Anwohnern der Tatverdächtigen ein Sorgerechtsstreit genannt. Scheinbar ist das eingeschränkte Sorgerecht in den Augen der SPD-Familienpolitikerin also eine Rechtfertigung für die Ermordung der eigenen Kinder. Der Ehemann von Frau A. wollte ihr offenbar das Sorgerecht entziehen, wofür er wohl gute Gründe hatte. Bevor Desirée A. beschloss, ihre Kinder umzubringen, durfte sie diese nur noch alle 14 Tage sehen. Ist es vielleicht eine feministische Familienpolitik, dass die eigenen Kinder bei rechtlichem Verlust gleich physisch vernichtet werden müssen? Auf welche Weise die beiden Brüder ermordet wurden, muss noch durch eine Obduktion geklärt werden.

 

Die Ostermorde

Ein weiterer Kindermord wurde in Ulm am Ostermontag verübt. Ein 40-jähriger Mann tötete die siebenjährige Tochter seiner Lebensgefährtin mit einem Messer. Dies geschah im Bereich eines Schulzentrums im Stadtteil Wiblingen. Laut Polizei bestand keine Gefahr für die Bevölkerung, da es sich um eine Tat innerhalb einer Familie gehandelt habe. Also ist ein Mann, der in der Öffentlichkeit ein siebenjähriges Mädchen mit einem Messer massakriert, nach BRD-Behörden keine Gefahr für die Bevölkerung? Durch die Verniedlichung einer allgemeinen Gefahrenlage, versuchen sich die von der Bevölkerung entfremdeten Behörden mal wieder aus der Schlinge der Verantwortung zu ziehen. Dass in Deutschland gezielt Kinder ermordet werden, scheint eine etablierte Gefahrenlage zu sein, welche die BRD-Behörden nicht unter Kontrolle haben. Statt die Bürger zu schützen, wird behördlich versucht, diese Bedrohung kleinzureden, was an Vertuschung dieses mörderischen Klimas anmutet. Ein Staat, der seine Kinder nicht schützt, delegitimiert sich selbst!

Deswegen fordert unsere Partei und Bewegung „Der III. Weg“ den Schutz der Schutzbedürftigsten, nämlich der Kinder! Individuen, die bereits durch Gewalt oder Gewaltandrohung gegenüber Kindern aufgefallen sind, müssen konsequent von einer Kinderschutzbehörde überwacht werden! Eindeutig Straffällige sind gesondert zu behandeln. Der rechtliche Rahmen dafür muss von einer vom Volke anerkannten Staatlichkeit geschaffen werden!

1 Kommentar

  • Achso ja, gut recherchiert!

    Patrick Klemme 14.04.2023
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