OVG Münster bestätigt vorläufige Nutzungsuntersagung für Hilchenbacher Parteibüro – Bestätigt jedoch gleichzeitig versammlungsrechtliche Nutzung!

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Die Verfahren um unseren Leuchtturm in Hilchenbach bleiben komplex und in ihrer Anzahl groß. Ein Nebenkriegsschauplatz umfasste eine Nutzungsuntersagung für das Parteibüro im Erdgeschoss. Nach jahrzehntelanger Nutzung sei aufgefallen, dass eine entsprechende Genehmigung nicht vorliege. Dass der Kreis Siegen-Wittgenstein einzig auf Druck des Bürgermeisters handelte, der im Falle des Nichteinschreitens rechtliche Schritte gegen seine Amtskollegen einleiten werde, bleibt der Öffentlichkeit vorenthalten.

So erreichte uns im vergangen Jahr eine Nutzungsuntersagung, gegen die unverzüglich ein Eilverfahren angestrebt wurde. Zeitgleich wurde durch einen Architekten ein ausgearbeiteter Antrag auf Nutzungsänderung eingereicht. Die Antwort der Gemeinde folgte prompt. Freilich war diese wenig konstruktiv, sondern spiegelte sich im Gewand einer „Zurückstellung von Baugesuchen“ wider, welche eine Bearbeitung des Antrags verhindern sollte.

Nun haben beide Verwaltungsgerichte in NRW entschieden, dass eine Nutzungsänderung erforderlich sei. Doch das OVG Münster hat ebenso festgestellt, dass die Räumlichkeiten selbstverständlich weiter für politische Versammlungen genutzt werden können.

So heißt es:

„Der Antragsgegner hat die streitgegenständliche Nutzungsuntersagung auch nicht nachträglich um Regelungen betreffend die Nutzung der Räumlichkeiten für Ver- sammlungen i. S. d. Art. 8 Abs. 1 GG jenseits der Infrastruktur des Parteibüros erweitert. Eine solche Erweiterung hat er insbesondere nicht in seinen Schriftsätzen im gerichtlichen Verfahren vorgenommen. Er hat sich darin vielmehr allein auf den – wie ausgeführt irrigen – Rechtsstandpunkt gestellt, ein entsprechendes Verbot sei bereits objektiv-rechtlich in der streitgegenständlichen Nutzungsuntersagung enthalten.“

Wie schon seit Monaten werden also weiterhin kontinuierlich politische Versammlungen in geschlossenen Räumen stattfinden! Die Themen und Kundgebungsmittel wechseln regelmäßig. Ein noch viel interessanterer Punkt zeigt sich jedoch in Bezugnahme auf die Eigentümerverhältnisse des Hauses. So schreibt das OVG Münster:

Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der Antragsgegner – anders als die Stadt Hilchenbach in ihrem Zurückstellungsantrag in den Raum stellt – die Erteilung der beantragten Nutzungsänderungsgenehmigung nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht bereits wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses mit dem Hinweis wird ablehnen können, dass die Stadt Hilchenbach inzwischen als Eigentümerin des Vorhabengrundstücks im Grundbuch eingetragen worden und mit der streitigen Nutzung nicht einverstanden ist. Denn es fehlt schon an der für das Fehlen eines Sachbescheidungsinteresses erforderlichen Offensichtlichkeit, dass die Verwirklichung der Baugenehmigung absehbar an der Versagung der zivilrechtlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers scheitern wird.“

und

„Dies gilt in Sonderheit mit Blick auf die Hintergründe, die zur Eintragung der Stadt Hilchenbach als Eigentümerin im Grundbuch geführt haben, und die hierzu seitens des Oberlandesgerichts Hamm in seinem Beschluss vom 23. Februar 2023 – I – 22 W 24/22 – getroffenen Feststellungen, mit dem es einstweilig verfügt hat, dass zugunsten des Vertreters der Antragstellerin, Herrn Bender, eine Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an den Vorhabengrundstücken eingetragen wird.“

Während die Presse nun diese Meldung, welche nicht mal das korrekte Gericht benennen kann,  wie einen Strohhalm ergreift, um die Gesichter der Beteiligten im „K(r)ampf gegen Rechts“ zu wahren, zeigt sich auch in diesem Beschluss die wahre Stellung der Gemeinde. Mag ein vermeintlicher Stillstand auf einem Nebenkriegsschauplatz nun Wasser auf die Mühlen unserer „Gegner“ sein, behält unsere Partei an der Front die Überhand. Dass jedoch selbst dieser Stillstand wieder sehr schnell ins Gefecht wechseln kann, geben wir an dieser Stelle in Aussicht. Gegen die „Zurückstellung von Baugesuchen“ läuft ebenfalls eine Klage, damit der von der Behörde als „genehmigungsfähig“ qualifizierte Nutzungsänderungsantrag ganz bürokratisch und „neutral“ umgesetzt werden kann.

Neben wöchentlichen Versammlungen wird es auch eine Monatsversammlung geben. Über [email protected] kann sich für einen entsprechenden Rundbrief angemeldet werden. Wir laden selbstverständlich alle Interessierten am morgigen Freitag zur nächsten politischen Versammlung ein.

Politische Versammlung in Hilchenbach am 13. April

Der Kampf gegen die Gemeinde Hilchenbach – Beschlusseinsicht des OVG Münster

14 Uhr – Dammstraße 5

1 Kommentar

  • Der Grieche wird immer unsinniger. In seiner Heimat nennt man sowas Tyrannis. Ich denke da gerade an Aristogeiton und Harmodios. Die beiden kennt der Gottkaiser von Hilchenbach sicher. Oder?

    Kai 14.04.2023
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