Haftstrafe für 57-jährigen Kinderschänder aus Oberreichenbach

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Am Montag, dem 17.07.2023 wurde ein 57-jähriger Mann aus Oberreichenbach (Kreis Calw) vom Landgericht Tübingen wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu 6 Jahren Haft verurteilt.

Der Mann hatte über mehrere Jahre hinweg seine Tochter sowie deren Freundinnen missbraucht und die abscheulichen Taten auf Fotos und Videos dokumentiert. Die Mädchen waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen zwei und sieben Jahren alt. Zu diesen schrecklichen Taten kommt noch der Besitz von mehr als einhunderttausend kinderpornografischen Dateien, die aufwändig archiviert waren, sowie einer verbotenen Kinder-Sexpuppe.

Das Gericht milderte die Strafe um etwa ein Drittel, da der Mann bereits bei seiner Festnahme im letzten Jahr die Taten gestanden hatte.  In Anbetracht des Leides, das er den Kindern angetan hat, wären wohl selbst die neun Jahre ein recht mildes Urteil gewesen.

1 Kommentar

  • Moin,
    lebenslänglich plus Sicherungsverwahrung ist das Mindeste für so ein Monster.
    Für Meinung Delikte bekommen nationale mehrjährige Haftstrafen.
    Meiner Meinung nach macht sich die Justitz sehr oft zu Mittäter, bei solchen Urteilen.
    MfG
    Frank Fischer

    Frank Fischer 23.07.2023
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