Nach der brutalen Vergewaltigung eines zehnjährigen Mädchens in Braunschweig wurde ihr Peiniger, der Asylforderer Yannick K. aus Burundi, zu einer Haftstrafe von nur acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Die abartige Tat hatte Ende letzten Jahres für Entsetzen gesorgt. Der afrikanische Kinderschänder hatte das Mädchen mit dem Tode bedroht und eine Stunde lang erniedrigt und brutal vergewaltigt.
Trotz eindeutiger Beweise durch DNA-Spuren leugnete der Vergewaltiger zunächst seine Tat vor Gericht und behauptete, die Aussage seines Opfers sei eine Lüge. Während der Verhandlung saß der Asylforderer gelangweilt gähnend und ohne eine Spur der Reue auf der Anklagebank. Obwohl er bereits als Heranwachsender eine Frau vergewaltigte und wegen weiterer Sexualdelikte verurteilt wurde, blieb die Richterin sogar noch unter dem Strafmaß der Oberstaatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft forderte.
Ist das noch Rechtsprechung „Im Namen des Volkes“? Das zehnjährige Mädchen sitzt bis heute in der Kinderpsychiatrie und muß aufgrund ihres erlittenen Traumas starke Psychopharmaka einnehmen. Eine Kinderseele, ein ganzes Leben hat der feige Vergewaltiger aus Burundi zerstört, weil unfähige BRD-Behörden nicht in der Lage oder sogar nicht gewillt waren, einen vorbestraften und abgelehnten Asylforderer abzuschieben. Und wie so häufig in solchen Fällen wird ein viel zu mildes Urteil gefällt.
„Der Dritte Weg“ fordert härtere Strafen für Kinderschänder und die sofortige Abschiebung aller kriminellen Ausländer!
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t.me/UNNordland
Moin,
wie unterschiedlich Gerichte eine Straftat beurteilen, in Dortmund ist ein Goldstückchen aus Afghanistan zu 4,5 Jahre
verurteilt worden der eine 10,11 und 13 Jährige vergewaltigt hat. Da ist man ja über so viel Härte echt überrascht.
MkG
Fran Fischer