Verletzte Familienehre
Grund für die brutale Attacke war der Vorwurf, dass das spätere Opfer sich abfällig über die Frau und die Kinder eines der Täter geäussert habe. Mit dem Angriff sollte die vermeintlich verletzte Familienehre wiederhergestellt werden.
Die Tatbeteiligten wurden im September 2022 wegen schwerer Körperverletzung vom Landgericht Tübingen zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Haupttäter erhielt eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und neun Monaten. Zwei Tatbeteiligte wurden zu zwei Jahren und sechs Monaten bzw. zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Drei weitere Angeklagte erhielten mehrmonatige Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Damit kamen die Angeklagten recht glimpflich davon. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Tat als versuchten Mord eingestuft und deutlich höhere Freiheitsstrafen gefordert. Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde vom Gericht jedoch als nicht erwiesen verworfen.
Flüchtiger ausgeliefert und verurteilt
Ein tatbeteiligter Syrer hatte sich durch seine Flucht nach Frankreich den Strafverfolgungsbehörden entzogen und war zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens unauffindbar. Ende August konnte nun das letzte Urteil im Prozess um die Anlagensee-Attacke gefällt werden. Der flüchtige Syrer war zwischenzeitlich von Frankreich an Deutschland ausgeliefert worden. Der 46-Jährige muss ebenfalls für mehrere Jahre hinter Gitter.
Asylflut stoppen! Kriminelle Ausländer raus!
Die unzähligen Horden integrationsunfähiger Migranten, die seit Jahren nach Deutschland importiert werden, erweisen sich immer wieder nicht als die Fachkräfte, als die die Systemparteien die Asylforderer dem deutschen Volk verkaufen wollen, sondern als tickende Zeitbomben. Archaische Sitten und Gebräuche werden in Deutschland nicht abgelegt. Die Familienehre wird notfalls bis aufs Blut verteidigt, sofern diese als verletzt angesehen wird. Selbst Tote werden hierfür in Kauf genommen.
Die Partei „Der Dritte Weg“ steht für ein sofortiges Ende der Massenzuwanderung art- und kulturfremder Asylforderer. In Deutschland bereits befindliche Migranten sind in ihre Herkunftsländer auszuweisen und mit einem Einreiseverbot zu belegen.
Noch keine Kommentare.