Gesundheitsminister kritisiert geschlossene Notfallpraxen

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In Baden-Württemberg gibt es laut Kassenärztlicher Vereinigung 115 Notfallpraxen. Falsch! Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten bleiben nun acht dieser Praxen geschlossen und sechs weitere werden teilweise geschlossen. Somit verbleiben zukünftig nur noch 101 vollständig geöffnete Notfallpraxen. Dies dürfte die ohnehin schon schwierige Suche nach einer Praxis in der Nähe zusätzlich erschweren.

Dem Urteil nach sind sogenannte „Poolärzte“ (zum Beispiel Ruheständler) im Notfalldienst nicht automatisch selbstständig und damit sozialversicherungspflichtig. Notaufnahmen und Rettungsdienste werden dadurch nicht berührt, was jedoch in Anbetracht der sowieso schon angespannten Lage im Gesundheitswesen nur ein schwacher Trost ist. Dem SWR sagte Manfred Lucha (Gesundheitsminister Baden-Württembergs), dass mehrere Bundesländer eine Ausnahmeregelung gefordert hätten, wodurch die Situation vermeidbar gewesen wäre. Das Bundesgesundheitsministerium lehnte diesen Vorschlag jedoch wider jede Vernunft ab. Lucha kündigte einen weiteren Anlauf für eine Ausnahmegenehmigung an.

Der Wegfall dieser Praxen wird ein weiteres großes Loch reißen, da die rund 3000 „Poolärzte“ ungefähr 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der erforderlichen Hausbesuche übernehmen. Tritt für all diese Ärzte die Sozialversicherungspflicht in Kraft, ist dies nicht mehr zu stemmen. Solch ein Wegfall kann laut der Kassenärztlichen Vereinigung nicht auf die Schnelle kompensiert werden.

 

Hintergrund des Urteils

Anstoß für das Urteil war die Klage eines Zahnarztes, der als „Poolarzt“ Notdienste übernommen hatte. Er klagte, da die Rentenversicherung davon ausging, dass er selbstständig sei. Das Gericht ist der Meinung, der Zahnarzt finde sich in „einer von dritter Seite organisierten Struktur vor, in der er sich fremdbestimmt einfügte“. Er wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung BW in Dienste eingeteilt und es wurden ihm Instrumente zur Verfügung gestellt. Demnach habe er der Versicherungspflicht unterlegen.

 

Folgen für die Menschen in Baden-Württemberg

Da zusätzlich ohnehin rund 1.000 Arztsitze unbesetzt sind, werden die Folgen für uns Bürger durchaus spürbar sein. Der bisherige Umfang der Versorgung kann so einfach nicht mehr bereitgestellt werden. Die Landesärztekammer rechnet mit deutlich längeren Wartezeiten und verweist auf die Politik, welche für Lösungen und Rahmenbedingungen sorgen müsse. Doch genau diese Politik hat uns aber geradewegs in die aktuelle Lage geführt. Die Notaufnahmen rechnen nun mit noch mehr Patienten, die auch ohne triftigen Grund die Krankenhäuser aufsuchen werden. Allerdings sind auch die Notaufnahmen bereits bis aufs letzte ausgeschöpft.

Unsere Partei „Der III. Weg“ setzt sich daher vehement dafür ein, die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens zu stoppen und Krankenhäuser, Krankenkassen und Pharmaunternehmen zu verstaatlichen. Das Gesundheitswesen und dessen Mitarbeiter dürfen nicht weiterhin ausgebeutet werden, während sich die Oberen gierig ihre Taschen voll machen. Der Deutsche und die Gesundheit seines Volkes muss wieder im Mittelpunkt des Gesundheitswesens stehen! Nicht die Geldgier und der Profit!

 

Übersicht über die betroffenen Praxen

Zu den acht Praxen, die geschlossen werden, zählen:

  • Geislingen (Kreis Göppingen)
  • Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis)
  • Schorndorf (Rems-Murr-Kreis)
  • Möckmühl (Kreis Heilbronn)
  • Waghäusel-Kirrlach (Kreis Karlsruhe)
  • Künzelsau (Hohenlohekreis)
  • Bad Säckingen (Kreis Waldshut)
  • Schopfheim (Kreis Lörrach)

 

Einschränkungen wird es in folgenden sechs Praxen geben:

  • Mühlacker (Enzkreis)
  • Bietigheim-Bissingen (Kreis Ludwigsburg)
  • Rastatt
  • Singen
  • Herrenberg (Kreis Böblingen)
  • Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis)
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