Der Jude Gil Ofarim hat gelogen! Das ist nun amtlich erwiesen. Der 41-Jährige Rockmusiker hatte einem Hotelportier vorgeworfen, ihn aufgrund seines Davidstern-Kettchens antisemitisch beleidigt zu haben. Ein Video von dem Vorwurf ging viral und hatte dafür gesorgt, dass der Hotelmitarbeiter massiven Anfeindungen ausgesetzt war. Nun hat Ofarim vor Gericht gestanden: Die Vorwürfe waren erstunken und erlogen. Trotzdem kommt Ofarim glimpflich davon. Er hat einen Vergleich abgeschlossen und zahlt neben Schadensersatz noch 10.000 Euro an jüdische Vereine. Er gilt damit trotz seines Verleumdungsdelikts als rechtlich unbescholten!
Ofarim knickt ein
Der Fall Ofarim hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der 41-jährige Rocker und Schauspieler Gil Ofarim stand im Mittelpunkt eines vermeintlichen Antisemitismus-Skandals. Ein Hotelportier soll ihn an der Rezeption aufgefordert haben, sein Goldkettchen in Form eines Davidsterns abzulegen. Mit einem Video hatte sich Ofarim an die breite Öffentlichkeit gewandt und viel Solidarität erfahren. Schnell stellte sich heraus: Ofarim trug das Kettchen gar nicht. Dennoch suchte der Jude die juristische Auseinandersetzung, sah sich weiterhin in der Opferrolle. Doch die Faktenlage war schnell erdrückend. Die Schilderungen des betroffenen Hotelportiers waren glaubhaft und plausibel. Kameraaufnahmen ließen ebenfalls erkennen, dass Ofarim die Kette am besagten Datum nicht trug. Vor Gericht kam der Hotelmitarbeiter zu Wort und schilderte auch, welchem immensen psychischen Druck er aufgrund der Anschuldigungen ausgesetzt war.
Nun ist Ofarim eingeknickt. In einem äußerst kurzen Geständnis gab er zu, dass die Vorwürfe gegen seine Person zutreffend seien. In wenigen Worten entschuldigte er sich bei Hotelportier W. und gab an, das Video gelöscht zu haben. Seine Anwälte einigten sich mit den Verteidigern über den Schadensersatz. Zusätzlich muss Ofarim 10.000 Euro an zwei jüdische Organisationen zahlen. 5000 Euro gehen an die Jüdische Gemeinschaft zu Leipzig und 5000 Euro an den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz. Der zuständige Richter erklärte zur Begründung, dass Ofarim dem „Kampf gegen den Antisemitismus“ erheblichen Schaden zugefügt hätte.
Gleichzeitig will Richter Andreas Stadler mit dem Urteil jedoch auch „Friede, Freude, Eierkuchen“ geschaffen haben, denn der Prozess hätte nicht nur Verlierer, sondern auch Gewinner hervorgebracht. Die Gesellschaft wisse nun die Wahrheit, der Ruf des Hotelportiers sei wiederhergestellt und Ofarim könne nun neu anfangen. Stadler fand sogar noch lobende Worte für den „Mut“ des Angeklagten. Mit der Strafe kommt der mutmaßlich schwerreiche Musiker, Schauspieler, Musical-Darsteller, Synchronsprecher und Radiomoderator tatsächlich glimpflich davon. Dürfte ihn die Geldstrafe finanziell doch kaum belasten, zumal er auch noch an jüdische Organisationen zahlen darf und aufgrund des Vergleichs gilt der Jude auch nicht als vorbestraft. Für das Geschäft sicherlich förderlich. Dennoch betonte Verteidiger Alexander Betz noch einmal, dass Ofarim „unbescholten“ sei. Die Beweislage sei „unübersichtlich“ gewesen und am Ende des Prozesses hätte Ofarim nur die Kraft gefehlt, um weiter zu kämpfen.
Ein Urteil, das im Vergleich zu zahlreichen harten Verurteilungen aufgrund von „Volksverhetzung“ und ähnlichen Vorwürfen wie Hohn anmutet! Es zeigt, dass offenbar vor den Gerichten des Systems doch nicht alle Menschen gleich sind, wie uns Artikel 3 des von Besatzerhand diktierten „Grundgesetzes“ der BRD vorgaukeln will. Manche, vor allem jene Angehörigen einer sich über die Weltgeschichte hinweg notorisch in der Opferrolle wälzenden Ethnie, scheinen vor den Gerichten jener von Schuldkomplexen geplagten Republik, deren Staatsräson dem Existenzrecht Israels gilt, zumindest „gleicher“ zu sein.
„Abber… es hett‘ doch kennen sejn…!“
/X=D
Man kann nur hoffen, dass er noch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, Schaden fürs Hotel, Herrn W. Dass das Urteil gegen einen Angehörigen von Gottes auserwähltem Volk ein Witz wird, das war zu erwarten …