Afghane vergewaltigt schlafende Frau im ICE

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Wieder einmal hat sich im bunten Süden der Republik ein „Goldstück“ unserer toleranten Gesellschaft in all seiner Widerlichkeit ausgetobt. Aktuell muss sich das oben genannte fremdländische Individuum vor dem Landgericht wegen Vergewaltigung verantworten. Der Asylbewerber aus Afghanistan räumte vor Gericht ein, am 7. August vergangenen Jahres einer jungen Frau, während sie auf der Fahrt zwischen Ulm und Stuttgart in einem ICE einschlief, den Penis in den Mund gesteckt zu haben.

 

Der Mann, der laut Presse auf den Namen Sefatullah S. hört, kam im Zuge der Asylflut 2015 ins Land und kann weder lesen noch schreiben. Der Fremdling lebte bis zu seiner Verhaftung mit 11 Geschwistern in einem Flüchtlingsheim und ist vor der letzten Tat schon auffällig gewesen. Er soll wegen „Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern“ vorbestraft sein.

 

Zu der Vergewaltigung der 19-jährigen ließ der Afghane über seinen Übersetzer nur gleichgültig verkünden: „Mir war danach, also habe ich es gemacht.“ Zudem äußerte er im Rahmen seines Prozesses, dass es doch sowieso nur „Bla, Bla“ sei, was im Gerichtssaal vor sich gehen würde. Der Afghane ist sich offenbar sicher, dass ihm keine wirklich ernstzunehmende Strafe droht. Angesichts der lächerlichen Strafen für seine vorhergegangenen Taten ist es wenig verwunderlich, dass der Asylant sich über die deutsche Justiz offenbar köstlich amüsiert. Der Afghane saß aufgrund früherer Straftaten lediglich drei Monate in U-Haft und wurde dann in eine Psychiatrie nach Ravensburg verlegt. Die Staatsanwaltschaft ging von mindestens eingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Die mehr als zweifelhafte Begründung, dass der Afghane „Stimmen“ höre, reichte aus, um den Sexualstraftäter davonkommen zu lassen.

 

Nun steht die junge Frau vor dem schlimmsten Gang ihres Lebens. Sie muss als Vergewaltigungsopfer in den Zeugenstand treten, während der Täter wohl sicher sein kann, trotz des schwerwiegenden Deliktes, das ihm zur Last gelegt wird, weiterhin in Deutschland bleiben zu können. Über den Stand seines Asylverfahrens geben die Prozessbeteiligten zwar keine Auskunft, aufgrund des Abschiebestopps nach Afghanistan ist aber wohl davon auszugehen, dass ihm und anderen afghanischen Straftätern weiterhin keine Abschiebung droht.

 

Wir halten fest: Der Ausländer saß bereits wegen verschiedener Sexualdelikte in Haft und wurde nach der Entlassung in ein Programm für „besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter“ aufgenommen. Allerdings nahm der Afghane nie daran teil, laut Polizei ignorierte er alle Ladungen. Die einzige Folge: Eine weitere Strafanzeige gegen ihn. Trotzdem der Asylant ein schwerkrimineller Wiederholungstäter ist, darf er weiterhin in unserem Land auf Kosten des deutschen Steuerzahlers ein sorgenfreies Leben führen. Diese Tat hätte wie so viele verhindert werden können! 

 

Demos gegen „Rechts“ im ganzen Land – was wäre, wenn?

Währenddessen finden im ganzen Land Demonstrationen „Gegen Rechts“ und „Für Demokratie“ statt. So auch in Stuttgart oder Reutlingen, wo tausende Gutmenschen, Überfremdungsphantasten und Linksextreme den Untergang und die Gräuel an unserem Volk weiter ignorieren oder gar feiern. Dabei bleibt die Frage offen, ob sie weiterhin blindlings auf direktem Wege zur Schlachtbank laufen würden, wenn es sie selbst oder einen ihrer Familienangehörigen träfe. Ihr Engagement für eine weitere Überfremdung unserer Heimat würde von kriminellen Ausländern ganz sicher nicht honoriert werden und sie wohl kaum vor Übergriffen durch Fremdländer bewahren können.


Wir Nationalrevolutionäre laufen aber nicht freiwillig zur Schlachtbank, indem wir die Überfremdung unseres Landes auch noch fördern. Wir wehren uns entschieden gegen diese Zustände! Der dauerhafte Aufenthalt von kriminellen und erwerbslosen Ausländern in der BRD muss umgehend beendet werden. In unserem mehrstufigen Maßnahmenkatalog erläutern wir unsere angestrebte Vorgehensweise zur Ausländerrückführung detailliert, wie sie im Punkt 4 „Heimat bewahren“ des Zehn-P
unkte-Parteiprogramms vorgesehen ist.

 

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