Bereits seit 1973 veröffentlicht der Bund der Steuerzahler alljährlich im Herbst sein berüchtigtes Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung“, in dem besonders gravierende Fälle von Steuergeldverschwendung aufgedeckt werden. Jahr für Jahr werden der Öffentlichkeit Fälle präsentiert, die einem die Haare zu Berge stehen lassen.
Die meisten werden sich noch an die Kastatrophe erinnern, die über unser Land hereinbrach, als die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel vermeintliche Flüchtlinge aus aller Welt einlud, die laxe deutsche Asylgesetzgebung auszunutzen und sich auf den Weg nach Deutschland zu machen. „Wir schaffen das“, meinte die Bundeskanzlerin und löste damit einen Asylantentsunami aus, dessen verheerende Folgen uns noch lange beschäftigen werden. Die Zahl der Asylforderer verharrt seitdem auf hohem Niveau. Es vergeht kein Tag, an dem nicht tausende Migranten über die deutschen Grenzen stömen, um von den Annehmlichkeiten eines bequemen und mühelosen Lebens in Deutschland zu profitieren.
Landkreise, Städte und Gemeinden suchen händeringend nach immer neuen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylanten, die ihnen dank der katastrophalen Asylpolitik der Bundesregierung aufgebürdet werden. Da die Unterbringungskapazitäten allerorts nahezu vollständig ausgeschöpft sind, ist „Kreativität“ gefragt, um den kontinuierlichen Massenzustrom mehr schlecht als recht bewältigen zu können.
Ehemaliges Hotel sollte in Asylkaschemme umgewandelt werden
Im Zuge der Asylkatastrophe von 2015 sah sich auch der Bodenseekreis gezwungen, neue Räumlichkeiten für die Unterbringung unzähliger Asylforderer zu beschaffen. Die vorhandenen Kapazitäten des Landkreises reichten für die Beherbergung tausender vorgeblicher Flüchtlinge bei weitem nicht aus, weshalb dem Bodenseekreis nichts anderes übrig blieb, als Gebäude von Privateigentümern anzumieten. In der kleinen Gemeinde Sipplingen, einer Ortschaft mit 2000 Einwohnern ganz im Süden von Baden-Württemberg, mietete der Landkreis ein ehemaliges Hotel, um dort einen Teil der ihm zugewiesenen Asylanten einzuquartieren.
Zu Beginn des Jahres 2016 schlossen der Landkreis und der Eigentümer der Immobilie einen Mietvertrag über einen Zeitraum von neun Jahren ab. Im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung wurde laut Angaben des Landratsamtes geprüft, ob das ehemalige Hotel Adler überhaupt geeignet sei und mit welchen Kosten für einen Umbau des Gebäudes zu einer Asylunterkunft in etwa gerechnet werden müsse. Ob eine derartige Prüfung jedoch tatsächlich stattgefunden hat, ist zweifelhaft.
Sanierungskosten von mehr als einer halben Million
In der Lokalpresse erschienen bald erste Meldungen, nach denen es „baurechtliche Probleme“ gebe, die eine Umfunktionierung des Hotels in eine Asylunterkunft infrage stellen würden. Ob eine vorherige Eignungsprüfung tatsächlich stattgefunden hat oder dem Bodenseekreis eine Fehleinschätzung unterlaufen ist, sei einmal dahingestellt. Ein Gutachten musste in Auftrag gegeben werden, um offene baurechtliche Fragen abzuklären. Diese Abklärung verursachte Kosten in Höhe von 40.000 Euro. Eine Kleinigkeit im Vergleich zum finanziellen Bedarf, den die Gutachter für erforderliche Sanierungs- und Umbauarbeiten konstatierten. Ausgaben in Höhe von schätzungsweise 532.000 Euro wurden von den Gutachtern veranschlagt, um die Immobilie in eine Asyleinrichtung umzufunktionieren. Deutlich zu viel für den Bodenseekreis, der daraufhin sein Vorhaben aufgab.
Mehr als 800.000 Euro Steuergelder verschleudert
Da eine entsprechende Ausstiegsklausel im Mietvertrag fehlte, war es dem Landkreis nicht ohne weiteres möglich, aus dem Vertrag auszusteigen. Der Bodenseekreis zahlte dementsprechend Monat für Monat 6400 Euro Miete, bis im Mai 2021 mit dem Immobilieneigentümer eine Aufhebung des Mietvertrages vereinbart werden konnte. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Mietkosten in Höhe von 487.931 Euro angefallen. Doch damit nicht genug: Der Bodenseekreis zahlte dem Eigentümer eine Abstandszahlung von 288.000 Euro, um überhaupt den Mietvertrag auflösen zu können. Inklusive des Gutachtens kostete das Pleite-Projekt mahr als 800.000 Euro, für die der Steuerzahler geradezustehen hat. Eine Unsumme für eine Asylkaschemme, in die nie ein vermeintlicher Flüchtling einzog.
Der Bodenseekreis hielt sich aus nachvollziehbaren Gründen äußerst bedeckt, was Angaben zu dieser gigantischen Steuergeldverschwendung angeht. Jahrelang weigerte sich der Landkreis, die horrenden Kosten dieser Fehlplanung offenzulegen. Erst im Rahmen einer Klage beim zuständigen Landgericht durch eine regionale Tageszeitung wurde eine Veröffentlichung der Zahlen erzwungen.