Im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg in Potsdam fand heute um 10.30 Uhr die erste Tagung des Landeswahlausschusses öffentlich statt. Dieser hatte die Aufgabe, verbindlich festzustellen, welche Vereinigungen, die nach §29 Absatz 1 BbgKWahlG ihre Beteiligung an den Kommunalwahlen angezeigt haben, als Partei anzuerkennen sind. Der ebenfalls anwesende Landesvorsitzende unserer, Partei Matthias Fischer, musste keine weiteren Ausführungen anbringen und schloss sich der Empfehlung des stellvertretenden Landeswahlleiters Herrn Dr. Thomas Nobbe an. Unsere nationalrevolutionäre Bewegung und Partei „Der III. Weg“ wurde unter der fristgerechten Einreichung sämtlicher Unterlagen mehrheitlich vom Landeswahlausschuss als Partei zugelassen. Unverständlicherweise gab es zwei Enthaltungen. Hierbei sollte angemerkt werden, dass der Ausschuss nicht die politischen Programme zu beurteilen hat, sondern ausschließlich die rechtlichen Vorgaben. Die beiden betreffenden Beisitzer sind sich dessen, trotz Belehrung, scheinbar nicht bewusst gewesen und folgten wohl vielmehr ihrer eigenen politischen Vita.
Bis zum 12. April 2024 müssen nun noch die Kreiswahlausschüsse zusammenkommen, um die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Kreistagswahlen in der Uckermark und der Prignitz endgültig sicherzustellen. Auch hier wurden bereits sämtliche erforderlichen Unterlagen und Unterstützungsunterschriften durch unseren Brandenburger Landesverband beigebracht.
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