Die Alpenrepublik südlich der Bundesrepublik ist beim Bundesdeutschen für viele romantische Dinge bekannt. Unberührte Berglandschaften, als beliebtes Ziel im Winterurlaub, traditionelles Jodelsingen und die Hauptstadt Wien als Kulturzentrum Mitteleuropas. Nicht jedoch für eines der schärfsten und repressivsten Gesinnungsgesetze in ganz Europa und der westlichen Welt, das Gesinnungsdelikte zum Teil strenger bestraft als Mord und Totschlag. Dass man in Österreich bereits für den Besitz von Büchern und Tonträgern, selbst wenn man sie von außen nicht einsehbar in der Wohnung verwahrt und wenn man von einem Gericht aufgrund der Kombination aus Eloquenz und einer vermeintlich „falschen“ Weltanschauung dazu noch als „gefährlich“ eingestuft wird, bis zu 20 Jahre in Haft gehen kann und damit mehr Jahre verbüßt, als so mancher Mörder oder Vergewaltiger, ist eine Tatsache, die nur die wenigsten bundesdeutschen Bürger wissen oder gar erahnen können.
So traf es vor wenigen Wochen aufgrund eben jener Vorwürfe einen treuen Mitstreiter für die deutschösterreichische Sache bei einem Schauprozess vor dem Landesgericht Innsbruck, über den wir bereits ausführlich berichtet haben. Vorgeworfen wurden ihm nicht mehr als der Besitz von politischen Schriftstücken, selbst wenn sie weder gegen österreichisches noch bundesdeutsches Gesetz verstoßen, das Mitwirken in diversen „politisch inkorrekten“ Musikprojekten und eben jene „Gefährlichkeit“, die sich für die Geschworenen und Richter aus nicht mehr ergeben, als aus seiner nationalistischen politischen Überzeugung. Dass es sich hierbei um eine lupenreine Gesinnungsjustiz nach sowjetischem Vorbild handelt, lässt schon bereits der Ursprung des Verbotsgesetzes bzw. seines übrig gebliebenen Paragraphen 3 erahnen. Dieser wird nicht nur nach beinahe 80 Jahren seit dem Zusammenbruch des Großdeutschen Reiches und dem Einsetzen der Besatzerjustiz immer noch angewandt, sondern verschärft sich sogar mit fortschreitender Zeit weiter und dehnt sich auf immer weitere, rechtlich kaum noch klar umrissene Tatbestände aus.
Um auf das Schicksal unserer deutschösterreichischen Kameraden bzw. all jener nicht politisierten und unbedarften Deutschösterreicher, die bereits wegen lustigen Facebook-Postings von Katzen mit „Hitler-Bärtchen“ mit dem Gesetz in unserer Nachbarrepublik in Konflikt geraten, aufmerksam zu machen, haben nationalrevolutionäre Aktivisten auch in der BRD Solidarität mit Manuel Eder gezeigt, der von der stalinistischen Gesinnungsjustiz des österreichischen Staates zu 9 Jahren Haft allein aufgrund seiner politischen Gesinnung verurteilt wurde. In Leipzig wurde dazu eine legale Graffiti-Wand künstlerisch verschönert und bot gleichzeitig noch vielen jungen Aktivisten die Gelegenheit, ihre straßenkünstlerischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen oder zu schärfen. Kerkermauern können unsere Mitstreiter und Freunde zwar voneinander trennen, nicht aber ihren Willen brechen oder unsere Idee töten, für die wir mit unseren Herzen brennen. Für den Zusammenhalt aller deutsch denkenden, deutsch fühlenden und deutsch handelnden Idealisten über unnatürlich gezogene Staatsgrenzen hinweg hat unsere Bewegung ein deutlich sichtbares Zeichen gesetzt.
Solidarität ist eine Waffe!
Keiner von uns bleibt allein!