Vom Alter gezeichnet und noch immer nicht vollständig von einem Sturz erholt, im Rollstuhl sitzend, wurde Ursula Haverbeck von der BRD-Justiz vor Gericht gezerrt. Bereits 2015 wurde sie vom Hamburger Amtsgericht zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt und legte Berufung ein.
Fast neun Jahre später befasste sich das Hamburger Landgericht nun mit dem Fall. Laut Anklage sagte Ursula Haverbeck am 21. April 2015 am Rande des Prozesses gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning, das KL Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem NDR-Interview verneinte sie, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab.
Am 7. Juni 2024 fand der erste von drei Prozesstagen statt.
Am 12. Juni 2024 folgte der zweite Prozesstag. An diesem Tag warteten bereits einige Unterstützer von Ursula Haverbeck auf den Einlass in das Gerichtsgebäude. Doch erst kurz vor dem Beginn der Verhandlung wurde die Tür für die Zuschauer geöffnet. Jeder mußte einzeln durch die Sicherheitsschleuse und wurde gründlich von den Justizbeamten durchsucht, dementsprechend lange dauerte es auch, bis alle Unterstützer im Zuschauerraum des Gerichtssaals eingetroffen waren. So standen zu Beginn der Verhandlung noch einige Leute draussen.
Währenddessen war der Verteidiger von Ursula Haverbeck, Wolfram Nahrath, schon bei der Arbeit und wies das Gericht darauf hin, dass seine Mandantin am ersten Prozesstag, aufgrund von Schwerhörigkeit und Altersdemenz, kaum in der Lage war, der Verhandlung zu folgen. Außerdem sagte er, dass es die NDR-Journalisten waren, die das Interview mit Frau Haverbeck verbreitet hatten und somit dafür verantwortlich zu machen sind. Ziel war es scheinbar, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Doch daran hatten ganz offensichtlich weder die Richterin noch die Staatsanwältin Interesse.
Ursula Haverbeck wurde durch die Richterin zu ihren Lebensumständen befragt. Die 95-Jährige erzählte eindrucksvoll aus ihrem bisherigen Leben. So erzählte sie davon, wie sie als Säugling gerade noch rechtzeitig aus einem brennenden Haus gerettet wurde, davon, wie sie schon als Kind mit der Natur verbunden war und auch darüber, wie sie dazu erzogen wurde, stets die Wahrheit zu sagen und nicht zu lügen. Danach einigten sich alle Beteiligten darauf, am dritten und letzten Prozesstag ihre Plädoyers zu halten. Ursula Haverbeck wurde durch klatschen von ihren Unterstützern verabschiedet. Doch der Applaus war zuviel für das Gericht, Justizbeamte räumten sofort den Gerichtssaal.
Am 26. Juni 2024 fand der letzte Prozesstag statt, es waren noch mehr Unterstützer als beim letzten Mal anwesend. Wieder wurde erst kurz vor Beginn die Tür für die Zuschauer geöffnet. Diesmal wurden alle Leute noch gründlicher durchsucht, es grenzte schon an Schikane.
Wolfram Nahrath hielt sein Plädoyer, in dem er wieder auf die gesundheitlichen Probleme seiner Mandantin hinwies. Außerdem führte er in seiner Argumentation an, dass Frau Haverbeck von Journalisten immer wieder zu Aussagen gedrängt worden ist und sie diese dann ohne Zustimmung von Frau Haverbeck veröffentlicht hatten.
Danach folgte das Plädoyer der Staatsanwältin; sie beschwerte sich, weil Nahrath seine Rede mehr fürs Publikum als für das Gericht gehalten haben soll. Die Staatsanwältin führte fort, dass Frau Haverbeck bereits in der Vergangenheit mehrfach den Strafbestand nach §130 Abs. 3 StGB erfüllt hatte. Außerdem behauptete sie, dass die gesamte Argumentation von Frau Haverbeck pseudo-theoretischen Abhandlungen entstamme, außerdem seien die Quellen der 95-jährigen fragwürdig und unsachlich und stammen teilweise von Rechtsextremisten. Die Staatsanwältin unterstellte Frau Haverbeck bedingten Vorsatz, nannte sie unbelehrbar und war der Meinung, dass sie sehr wohl der Verhandlung folgen konnte. Daher forderte die Staatsanwältin ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung.
Dann hatte Ursula Haverbeck das letzte Wort. Wieder erzählte sie aus ihrem bewegten Leben, unter anderem erzählte sie von einem sozialen Experiment, dass sie als Studentin in Hamburg durchgeführt hatte. Außerdem sagte sie, dass ihr Ziel stets gewesen sei, die Wahrheit zu finden. Und ein Prozess soll ja dazu dienen, immer die Wahrheit zu finden, nur habe sie nicht das Gefühl, dass für das Gericht die Wahrheitsfindung im Vordergrund stehe. Einige Zuschauer klatschten Beifall für Ursula Haverbeck. Das gefiel der Richterin gar nicht, sie schnauzte ins Mikrofon: „Das ist hier keine Theateraufführung.“
Alle, die geklatscht hatten, sollten für den Rest der Verhandlung ausgeschlossen werden, weil aber niemand den Saal verließ, kamen Justizbeamte und Polizisten und räumten den Saal. Nach einer kurzen Pause durften aber alle wieder rein und sich die Urteilsverkündung anhören.
Ein Jahr und vier Monate ohne Bewährung lautete das Urteil, wobei vier Monate, wegen der langen Verfahrensdauer, erlassen wurden. Mit eingerechnet wurde auch eine Verurteilung wegen Holocaustleugnung vom Landgericht Berlin aus dem April 2022. Einige der Unterstützer äußerten lautstark ihren Unmut über das harte Urteil und verließen den Saal, der Rest blieb noch da, um Ursula Haverbeck zu verabschieden, was natürlich nicht erwünscht war, und wieder kamen die Justizbeamten und räumten den Saal. Die Beamten, unter denen auch einige Migranten waren, verhielten sich diesmal besonders aggressiv, beschimpften die Zuschauer und drängten die teils sehr betagten Menschen rabiat aus dem Saal.
Wolfram Nahrath hatte bereits kurz nach dem Urteil Revision eingelegt.
Bereits am 7. Mai 2018 wurde Ursula Haverbeck festgenommen, weil sie mehrfach zu Haftstrafen verurteilt wurde; immer ging es um die Leugnung des Holocausts. Sie saß zweieinhalb Jahre im geschlossenen Vollzug und wurde am 5. November 2020 aus der Haft entlassen.
Natürlich werfen die Verurteilungen von Ursula Haverbeck Fragen auf. Sollten vor dem Gesetz nicht alle gleich behandelt werden? Messen die BRD-Gerichte mit zweierlei Maß? Während hier eine gesundheitlich angeschlagene und alte Frau in Haft muss, weil sie ihre Meinung gesagt hatte, werden in der BRD insbesondere Schwerkriminelle mit Migrationshintergrund mit Samthandschuhen angefasst.
Dass das Hamburger Landgericht auch milde Urteile sprechen kann, bewies es im November 2023. Acht Vergewaltiger, überwiegend mit Migrationshintergrund, die ein 15-jähriges Mädchen brutal vergewaltigt hatten, wurden nur zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Und nur zwei Tage vor dem Urteil von Ursula Haverbeck stellte das Bonner Landgericht das Verfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Privatbank M. M. Warburg, Christian Olearius, ein. Der Grund für die Einstellung des Verfahrens war der hohe Blutdruck des 82-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft hatte Olearius 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vorgeworfen, wodurch ein Steuerschaden von rund 280 Millionen Euro entstanden sei.
Die Partei „Der III. Weg“ befürwortet die Abschaffung des Paragraphen 130 des StGB. Dieser Paragraph ist ein Instrument der selbsternannten BRD-Gesinnungswächter, die damit die Meinungsfreiheit für politisch Andersdenke aushebeln.
Freiheit für Ursula Haverbeck, Freiheit für alle politischen Gefangenen!
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t.me/UNNordland
Das klingt aber sehr wohl nach einer Theateraufführung. Man könnte es auch „Schauprozeß“ nennen.