Verbot von „Compact“-Magazin durch Innenministerium durchgesetzt

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Magazin „Compact“ verboten. Zum ersten Mal in der Geschichte der BRD wurde ein Presseerzeugnis samt Verlag, der nie gegen geltendes Recht verstoßen hat, nach dem Vereinsrecht verboten. Das Magazin hätte „menschenverachtende“ und „rechtsextremistische“ Hetze, unter anderem gegen die Bundesregierung, verbreitet. Das „Compact“-Magazin galt als Sprachrohr der moskowitischen Propaganda in Deutschland. Dieser Umstand wurde im Rahmen des Verbots jedoch völlig außer Acht gelassen. Wie ist das Verbot daher einzuordnen? Wir klären das.

 

Putinistisches Propaganda-Blatt verboten

Wofür stand das Compact-Magazin? „Friede-mit-Russland“-Veranstaltungen, bei denen Babuschkas in den russischen Farben tanzten, „Höcke-Taler“, die Unterstützung jeder noch so abwegigen russischen Lüge. Spätestens nach dem Verbot inoffizieller russischer Propaganda-Kanäle wie „Sputnik“ und „Russia Today“ stellte sich auch die Frage, ob Compact aus Russland Finanzmittel erhalten hat. Als Propaganda-Medium einer ausländischen Macht in Deutschland wäre ein Verbot daher durchaus nachvollziehbar gewesen. Nur: Die Russland-Nähe hat offenbar für das Verbot keine Rolle gespielt. Andere pro-russische Organisationen wie die Clique um Ex-Kommunistin Sahra Wagenknecht bleiben weiterhin völlig unbehelligt.

Tatsächlich wurden in dem Verbotsantrag andere Gründe genannt. So hätte sich das Unternehmen gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gerichtet. Compact hätte „menschenverachtende Hetze“, unter anderem gegen die Bundesregierung verbreitet. Außerdem habe Compact sich als „Widerstand“ gegen die Corona-Politik verstanden und sei „aggressiv-kämpferisch“ aufgetreten. Compact habe auch mit Blick auf die Vogelgrippe vor „neuem Impfterror“ gewarnt. Auch die Propagierung des ethnischen Volksbegriffs soll eine Rolle gespielt haben. So sagte Innenministerin Faeser im Hinblick auf die Verbotsbegründung: „Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.“ Schon beim letzten NPD-Verbotsverfahren hat der ethnische Volksbegriff eine Rolle gespielt, welcher sich nach Ansicht der Herrschenden gegen die sogenannte „Verfassung“ – sprich Grundgesetz der BRD – richtet. Es zeigt sich also, dass jeder andere nationalistische Verein, der die Existenz eines ethnisch umrissenen deutschen Volkskörpers nicht leugnet, nach der gleichen Devise hätte verboten werden können.

 

„Eine Zensur findet nicht statt“

Man muss dem „Compact“-Magazin nicht hinterher trauern, um die Verlogenheit des herrschenden Systems zu erkennen. Interessant ist das Verbot insofern, weil es den Widerspruch von theoretischem Anspruch und praktischer Wirklichkeit des Systems aufzeigt. Da ist zunächst Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes zu nennen: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Eine reichweitenstarke Zeitung wie das „Compact“-Magazin dürfte definitiv unter diesen Schutz des Grundgesetz fallen – theoretisch. Auch die Argumentation, dass das Magazin politische Schlagseite gehabt und tendenziös berichtet hätte, ändert daran nichts. Interessant ist der Vorgang auch mit Blick auf die sogenannte Gewaltenteilung. Eigentlich müssen Legislative, Exekutive und Judikative unabhängig sein. Auch die sogenannte vierte Gewalt soll, wie auch schon der Artikel aus dem Grundgesetz suggeriert, frei sein. In der Praxis aber gibt es offenbar keine unabhängige Kontrollinstanz, die Vorgänge wie das „Compact“-Verbot und seine Vollstreckung verhindert. Hier zeigt sich, warum man eben schon von einem zusammenhängenden System sprechen kann. Besonders krass ins Auge sticht, dass eine Vertreterin der Bundesregierung ein Medium verbieten kann, weil es „Hass und Hetze“ gegen die Bundesregierung verbreite. Somit sind Tür und Tor geöffnet, um künftig praktisch jegliche Kritik an der Regierung – nicht nur am herrschenden System – zu verbieten.

Auch die völlig unkritische Berichterstattung der Systemmedien zeigt, warum man eben nicht von einem „staatsfernen“ Rundfunk sprechen kann. Zum einen waren die Medien so „staatsfern“, dass ihre Vertreter offenbar schon vorab über die Hausdurchsuchungen bei ihren Journalistenkollegen informiert wurden. Andererseits findet sich in der Berichterstattung von ARD und ZDF kein kritisches Wort. Der Konflikt zwischen Pressefreiheit und dem Verbot wird nicht einmal aufgezeigt.

Es ist unwahrscheinlich, dass sich in der Bevölkerung großer Widerstand regen wird. Die Propaganda des Systems, die aggressiv gegen die „Feinde unserer Demokratie“ agitiert, verfängt bei vielen Menschen. Immer stärker erinnert das System an die Endzüge des DDR-Regimes. Der Verfolgungs- und Repressionsapparat hatte auch damals bis zum Ende des Systems funktioniert. Es nützt daher nichts, zu klagen oder weinerlich Gerechtigkeit einzufordern. Es gibt jedoch auch keinen Grund für Defätismus: Das DDR-Regime hat alle abweichlerischen Medien und Gruppierungen verboten. Das dysfunktionale und kaputte System konnte die revolutionäre Bewegung und letztlich seinen Zusammenbruch dennoch nicht aufhalten.

Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich gemäß Punkt 5 ihres Parteiprogramms für eine Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte ein. Ein System, das sich für das Wohl des Volkes einsetzt, braucht Kritiker nicht zu fürchten, solange diese nicht aktiv für feindliche ausländische Mächte arbeiten oder Landesverrat betreiben. Ein nationalrevolutionäres Deutschland kann oppositionelle Meinungen im Rahmen bestehender Gesetze aushalten und muss seine Macht nicht auf Verfolgungen und Verbote stützen.

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1 Kommentar

  • Kann man sich nicht einfach mal über das fette L für Elsässer freuen anstatt auf dieses liberale Hokus Pokus Zeug von „Pressefreiheit“ zurückzufallen.

    Repoman 20.07.2024
  • Patriotas , die Argumentation im Text berücksichtigt vielleicht nicht „Der Feind meiner Feinde ist ein Freund“ – ich lese COMPACT regelmässig & habe mich schon oft gefragt wieviel % PRO Russia im Magazin dem Fakt geschuldet ist das das System BRDDR 1998 2.0 CONTRA Russia ist. Ich habe schon oft vermutet das zumindest einige COMPACT Schreiber Pro Ukrain wären wenn die Ampel Bande Pro Putin wäre.. Ich wette das System wird weitermachen wenn es mit der COMPACT Zensur durchkommt !

    EddyNova3122 19.07.2024
  • 🤭🤣 Sehr gut Frau Faeser! Endlich mal eine Persönlichkeit, die in dieser unsäglichen Cum-Ex Bananenrepublik für Recht und Ordung sorgt. Mit dem Verbot dieses völlig unwichtigen Pro AfD Versagermagazins dürften nun auch alle Probleme in Kleindeutschland für immer erledigt sein. Das war ein harter Schlag gegen die org. Kriminalität. Vorbei sind jetzt die Zeiten von Islamterror, Gruppenvergewaltigungen, Messerstechereien, Gleisbett“schubsern“ und der Asylmafia.

    Lisa Drexler 18.07.2024
  • Ich war auch nie ein Freund vom Compact-Magazin. Hauptsächlich wie im Artikel beschrieben, wegen der sehr starken moskowitischen Ausrichtung. Als deutscher und pro weißer Nationalist, stehe ich fest an der Seite unseres ukrainischen Brudervolkes. Dennoch auch wenn es in Compact mehr Mittel zum Zweck war, wurden dort auch einige ´´radikalere Positionen´´ unseren Landsleuten, im größeren Rahmen vermittelt. Darum wurde das Magazin verboten. Meinungsfreiheit in der BRD? Nur auf dem Papier!

    Martin 18.07.2024
  • Es ist nicht richtig, dass COMPACT das erste Presseerzeugnis war, dass unter den Verbotshammer des Systems gelangte. Altermedia war eine nationale Internetplattform, die nach 13 Jahren 2016 durch den Bundesminister des Innern verboten wurde. Auch dem Freien-Netz-Süd in Süddeutschland ging es da nicht besser. Hier schlug das bayerische Innenministerium zu. Ebenfalls – wie bei Compact – mit dem Trick der Anwendung des Vereinsgesetzes.

    Bernd 17.07.2024
  • Der Hinweis „Ex-Kommunistin Sarah Wagenknecht“ entspricht nicht den Tatsachen. Sie ist nach eigenem Bekunden nach wie vor eine Verehrerin von Stalin. Das war sie auch schon vor Jahrzehnten, wie ein Kamerad, der die Gelegenheit hatte, mit ihr über eine Stunde zu diskutieren, glaubhaft versichert.

    Micha 17.07.2024
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