Sexualstraftäter begünstigt? – UN kritisiert neues „Selbstbestimmungsgesetz“

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Zum 1. November ist das neue „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft getreten und hat dem Gender-Irrsinn eine neue Dimension gegeben. Transsexuelle können nun mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt einmal jährlich ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Gutachten entfallen. Schon Jugendliche im Alter von 14 Jahren dürfen nun ihren Geschlechtseintrag ohne Zustimmung der Eltern ändern lassen. Und wer den früheren Namen eines Transsexuellen preisgibt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Selbst die UN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat das Gesetz scharf kritisiert. Die Partei „Der III. Weg“ bildet einen starken Gegenpol zum „Gender-Mainstream“. Werde auch Du aktiv für den Schutz deutscher Familien!

 

 

Wahnsinn der Herrschenden ruft sogar UN auf den Plan

Transsexuelle Personen und andere marginale sexuelle Randgruppen jubeln: Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist Anfang November in Kraft getreten. Wer früher seinen Geschlechtseintrag ändern wollte, der musste sich noch in medizinischen Gutachten nachweisen lassen, dass eine sogenannte Geschlechtsdysphorie vorliegt. Nun genügt es, auf einem Standesamt zu erscheinen, um sich selbst zum Mann oder zur Frau zu erklären. Auch sogenannte „geschlechtsangleichende Operationen“ sind hierfür nicht notwendig. Zum Stichtag herrschte tatsächlich ein großer Andrang bei den Behörden. Schon im August ging das Springer-Magazin „Spiegel“ eigenen Hochrechnungen zufolge von 15.000 Anmeldungen bei den Ämtern aus. Laut dpa haben sich allein in Berlin 1200 Personen, in Leipzig 676 Menschen und in Hannover 226 Wesen für eine Änderung des Geschlechtseintrages angemeldet.

Die Partei „Der III. Weg“ hat sich schon von Anfang an gegen das neue Selbstbestimmungsgesetz positioniert. Mit der Ablehnung des Gesetzes steht die nationalrevolutionäre Bewegung nicht allein da. So hat sich nun selbst die UN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, zu Wort gemeldet. Sie bemängelte in einem Schreiben an die Bundesregierung, dass dem Gesetz „die notwendigen Schutzmaßnahmen, um den Missbrauch durch Sexualstraftäter und andere Missbrauchs- und Gewalttäter zu verhindern“ fehlen würden. Die Vermengung der Geschlechtsidentität mit dem biologischen Geschlecht würde schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit von Frauen in Frauenhäusern, Badezimmern und Umkleideräumen haben.

Außerdem hätte das Gesetz „erhebliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung sowie auf die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“ So verbietet das Selbstbestimmungsgesetz, dass ohne Zustimmung des Betroffenen dessen früherer Geschlechtseintrag oder Name preisgegeben wird. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro gerechnet werden. Alsalem sorgt sich auch um den Schutz von Minderjährigen. Kinder würden „einem unzumutbaren Druck ausgesetzt werden oder aufgrund ihres Alters und ihrer Reife die langfristigen Auswirkungen ihrer Entscheidungen nicht vollständig verstehen“.

Die Bundesregierung lässt unterdessen jeden Hauch von Einsicht vermissen und widerspricht Alsalem in aller Deutlich- und Dreistigkeit. Das Gesetz wäre für die Wahrung der Rechte aller Frauen und Mädchen von Vorteil. Das Problem liege schlichtweg in „Frauenfeindlichkeit“. Sexualstraftäter, die das Gesetz ausnützen, gibt es in der Ideologie der Herrschenden offenbar einfach nicht.

Und wenn man denkt, verrückter geht es nicht mehr, dann gibt es immer noch Gruppierungen, denen das Gesetz noch nicht weit genug geht. So kritisiert Nephtys L. vom Bündnis „Selbstbestimmung Selbst Gemacht“, dass Transsexuelle die Kosten für die Änderung der Geburtsurkunden selbst tragen müssten. Außerdem kann der Geschlechtseintrag aktuell noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall zwei Monate rückwirkend suspendiert werden. Außerdem würde für Saunen noch das Hausrecht gelten und Ausländer ohne Aufenthaltstitel sind von dem Gesetz ausgeschlossen. Alles Dinge, die nach diesen „Kritikern“ noch geändert werden müssten.

 

Gegen Genderirrsinn – für die natürliche Familie!

Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist Ausdruck einer völlig kranken Zeit und gesellschaftlicher Degeneration. Die Partei „Der III. Weg“ lehnt das Gesetz entschieden ab. Die nationalrevolutionäre Bewegung spricht sich für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte aus, worunter vor allem die freie Meinungsäußerung fällt. Ein Mann muss ein Mann, eine Frau eine Frau genannt werden dürfen! Die Aufwertung sexueller Randgruppen darf nicht weiter mit Steuergeldern und medialer Aufmerksamkeit gefördert werden. Die sogenannte „Ehe für alle“ ist rückgängig zu machen und die ideologische Genderlehre – die besagt, daß es keine natürlichen angeborenen Geschlechter gibt – ist aus allen Bildungsplänen und Lehrstühlen zu streichen und hat weder im Kinderfernsehen, noch in Kindergärten etwas zu suchen. Wir bilden einen starken Gegenpol zum allgemeinen „Gender-Mainstream“!
Reihe auch Du Dich ein und kämpfe darum, dass natürliche deutsche Familien wieder zum Normalzustand werden!

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