Der Wind, welcher der nationalen Opposition vonseiten des Staates entgegenweht, ist stärker geworden. Repression ist ein stetiger Begleiter nationalrevolutionärer Aktivisten. Der politischen Elite und deren Handlanger ist jedes Mittel recht, um Nationalrevolutionäre zu drangsalieren und deren Aktivismus zu kriminalisieren. Dabei scheuen die Machtelite und deren Stiefelknechte nicht davor zurück, bis an die Grenze des in einem selbstproklamierten Rechtsstaates Machbaren zu gehen; oft sogar darüber hinaus.
Umso wichtiger ist es, seine Rechte zu kennen und sich gegen staatliche Übergriffe zur Wehr setzen zu können. Trotz Sondergesetzen gegen Aktivisten und Gummiparagrafen, die von staatlichen Repressionsorganen nach Belieben ausgelegt werden, sind nicht alle Maßnahmen des Staates zur Unterdrückung oppositioneller Bestrebungen legal. Nicht selten macht der staatliche Repressionsapparat von der Unwissenheit der von Verfolgungsmaßnahmen Betroffenen Gebrauch, um Mittel einzusetzen, die nicht vom Gesetz gedeckt sind.
Anfang Februar trafen sich nationalrevolutionäre Aktivisten des Stützpunktes Bodensee/Südbaden zum monatlichen Stammtisch, in dessen Rahmen ein erfahrener Aktivist eine Rechtsschulung durchführte. Verschiedene Ansatzpunkte staatlicher Verfolgungsmaßnahmen und die Möglichkeiten zur Abwehr staatlicher Übergriffe wurden thematisiert. Darüber hinaus wurden diverse juristische Fallstricke aufgezeigt, die von Staatsorganen gezielt genutzt werden, um nationalrevolutionären Widerstand einzuschränken.
Schweigen ist Gold!
Eine der wichtigsten Regeln zur Abwehr staatlicher Repression lautet, keinerlei Aussagen gegenüber Polizei bzw. Staatsschutz zu tätigen. Bei verschiedensten Gelegenheiten versuchen Angehörige von Sicherheitsorganen, Aktivisten in Gespräche zu verwickeln und diese – häufig ganz unbewusst – zu einer Aussage zu verleiten. Die Methoden, die hierbei zur Anwendung kommen, sind heimtückisch und zielen auf menschliche Schwächen ab, die ausgenutzt werden. Beliebt ist die sogenannte „Kumpelmasche“, in deren Rahmen den Betroffenen vorgegaukelt wird, dass man politisch eigentlich auf der gleichen Seite stehe, sich daher dem Gegenüber getrost offenbaren könne und mit Äußerungen nicht zurückhalten müsse.
Ebenso großer Beliebtheit erfreut sich die Taktik „Guter Bulle – böser Bulle“. Während der vermeintlich „gute Bulle“ versucht, Vertrauen aufzubauen und die Zielperson zu beruhigen, verhält sich der „böse Bulle“ aggressiv und konfrontativ, um Druck auf die Zielperson auszuüben und diese zu verängstigen. Der Betroffene wird hierdurch in eine psychologisch schwierige Situation gebracht. Der „gute Bulle“ zeigt Verständnis und bietet gegebenenfalls sogar Hilfe an, um die Zielperson dazu zu bringen, sich ihm gegenüber zu öffnen. Der Betroffene neigt in der Folge dazu, dem vorgeblich „guten Bullen“ mehr zu vertrauen und möglicherweise Informationen preiszugeben oder gar ein Geständnis abzugeben, um weiteren unangenehmen Situationen mit dem „bösen Bullen“ zu entgehen.
Auch mit einem eher autoritären Auftreten und dem bewussten Aufbau eines Bedrohungsszenarios muss stets gerechnet werden. Hierbei spielen Angehörige von Sicherheitsorganen auf hohe Strafen für Vergehen an, die einem Betroffenen zur Last gelegt werden. Man arbeitet gezielt mit Übertreibungen, was Höhe und Ausmaß von Strafen angeht, um Ängste hervorzurufen. Den Betroffenen wird suggeriert, dass nur eine Kooperation mit den Sicherheitsorganen eine harte Bestrafung vermeiden könne. Zudem wird Betroffenen vorgetäuscht, andere „Tatbeteiligte“ hätten bereits umfassend ausgesagt, weshalb es sinnlos sei, Informationen zurückzuhalten. Ein Trick, auf den Opfer staatlicher Repression leider häufig hereinfallen, obwohl offensichtlich ist, dass diese Behauptung stets eine Lüge ist. Wenn die Verfolgungsbehörden bereits über eine umfassende Aussage eines Beschuldigten zu einem Tatkomplex verfügten, wäre es nicht nötig, weitere Betroffene zu einem Geständnis zu bringen.
Keine Frage ist harmlos
Generell gibt es keine harmlosen Fragen staatlicher Repressionsorgane. Selbst wenn bestimmte Fragen belanglos erscheinen, könnten diese zu Antworten führen, die durch Ermittlungsbehörden und windige Staatsanwälte mittels Auslassungen, Übertreibungen und der Verknüpfung mit anderen Aussagen zur Grundlage von Verfolgungsmaßnahmen gemacht werden. Auch wenn der gegenteilige Eindruck erweckt werden soll, sind Fragen staatlicher Sicherheitsorgane nie unbedenklich und auch nicht spontan. Angehörige des Repressionsapparats werden gezielt darauf geschult, mittels spezieller Fragetechniken die gewünschten Antworten hervorzurufen. Gespräche mit einer Zielperson werden akribisch vorbereitet, wobei Informationen über den Betroffenen intensiv ausgewertet werden, um mögliche Ansatzpunkte für etwaige Druckmittel im Rahmen von Gesprächen nutzen zu können.
Jeder nationalrevolutionäre Aktivist sollte sich daher den Spruch „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ zur Maxime seines Handelns machen. Lediglich in wenigen Fällen müssen tatsächlich Angaben zu einer Sache gemacht werden. In den meisten Konstellationen ist es völlig ausreichend, Angaben zu den Personalien zu machen: Vollständiger Name, Geburtsort und Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Familienstand, allgemeine Angaben zum Berufsstand im Sinne von Arbeiter, Angestellter etc. (wozu nicht die Nennung des Arbeitgebers und die genaue Berufsbezeichnung gehört). Zu weiteren Auskünften ist man zumeist nicht verpflichtet.
Vorladungen muss und sollte auch in der Regel nicht Folge geleistet werden. Als Beschuldigter ist die Vorladung eines Gerichts oder der Staatsanwaltschaft verbindlich. In diesem Falle sollten Betroffene von ihrem Aussageverweigerungsrecht zur Sache Gebrauch machen. Zeugen müssen ausschließlich auf Ladung der Staatsanwaltschaft oder auf Vorladung durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft erscheinen und Angaben zur Sache machen. Erfolgt die Vorladung durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft, muss das ausdrücklich auf der Vorladung vermerkt sein.
Harte Strafen für Nationalisten
Man sollte sich stets vor Augen halten, dass man mit jeglichen Aussagen schweren Schaden anrichten kann; für sich selbst oder andere Aktivisten. Letztlich kann und wird alles, was ausgesagt wird, im Zweifelsfall gegen einen Beschuldigten verwendet. Zu bedenken ist hierbei, dass Nationalisten regelmäßig weitaus härter bestraft werden, als Personen ohne politischen Hintergrund, denen dasselbe oder ähnliche Vergehen zur Last gelegt werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Wahl eines Anwalts gelegt werden. Ein national gesinnter Anwalt, der sich mit den besonderen Gegebenheiten politisch motivierter Verfolgung in der BRD auskennt, ist zu präferieren. „Unpolitische“ Anwälte verfügen zumeist nicht über die nötige Expertise, die für politische Anklagen erforderlich ist.
Vorsicht bei Äußerungen im Internet und den sozialen Medien
Trotz der vielfältigen Möglichkeiten, die das Internet und soziale Medien für die politische Arbeit bieten, sollten Aktivisten hier mit äußerster Vorsicht vorgehen. Für eine ernsthafte politische Betätigung ist das Internet heute nahezu unverzichtbar, insbesondere wenn der Fokus auf jüngeren Zielgruppen liegt. Jedoch agiert man im weltweiten Netz niemals hundertprozentig anonym, auch nicht in geschlossenen Gruppen. Staatsanwälte reiben sich regelmäßig die Hände, wenn Nationalisten aufgrund von „Meinungsdelikten“ im Internet strafrechtlich verfolgt werden können.
Zudem ist die Sinnhaftigkeit jeder einzelnen Veröffentlichung im Internet kritisch zu hinterfragen. Witzige Kommentare bei Facebook oder lustige Bildchen bei Whatsapp mögen amüsant sein, können allerdings auch zu Hausdurchsuchungen und mitunter hohen Geldstrafen führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade derartige Albereien mit politischem Hintergrund zwar unterhaltsam sind, für ernsthafte politische Arbeit zumeist jedoch keinen Mehrwert bieten. Man sollte den Staatsorganen nicht unnötig Anlass zu repressiven Maßnahmen geben, nur weil man meint, über Facebook und Co. beispielsweise Bildchen bestimmter historischer Persönlichkeiten oder satirische Darstellungen von Asylforderern im Freundes- und Bekanntenkreis austauschen zu müssen. Der Wert von Veröffentlichungen im Internet ist stets gegen das Risiko strafrechtlicher Verfolgung abzuwägen.
Notwehr, Notstand und Festnahmen
Notwehr, Notstand und eine Festnahme im Sinne des Jedermanns-Rechts wurden vom Referenten ausführlich erläutert. Das Recht auf Notwehr im Sinne einer rechtlich zulässigen Verteidigung einer Person, die sich oder andere vor einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Bedrohung schützt, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine Bedrohung muss gegenwärtig sein, eine zukünftige Gefahr oder eine bereits vergangene Bedrohung reichen nicht aus. Ein etwaiger Angriff muss unmittelbar bevorstehen oder bereits begonnen haben. Die Bedrohung muss zudem rechtswidrig sein, d. h. die Bedrohung erfolgt ohne rechtfertigenden Grund. Ein provozierter Angriff, der gegebenenfalls seinerseits der Abwehr einer Bedrohung gilt, rechtfertigt somit unter Umständen keine Gegenwehr. Darüber hinaus muss Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit gegeben sein. Die Verteidigungshandlung muss angemessen und darf keinesfalls übertrieben bzw. unproportional sein. Es darf nicht mehr Gewalt angewendet werden, als nötig ist, um sich zu schützen. Mit Erforderlichkeit ist gemeint, dass zwingend notwendig sein muss, sich zu verteidigen. Sofern andere Möglichkeiten bestehen, einer Bedrohung zu entgehen, darf nicht von Notwehr Gebrauch gemacht werden.
Unter Notstand ist dagegen ein Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen zu verstehen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist. Beispiele hierfür wären etwa ein Hund, der einen Demonstrationsteilnehmer angreift, oder ein ungesichertes Fahrzeug, das auf eine Person zurollt. In derartigen Fällen sind erforderliche Gegenmaßnahmen wie das Aufhalten des Hundes bzw. des PKW erlaubt, auch wenn dies Handlungen umfasst, die im Grunde strafbar sind. Zu denken wäre hierbei an eine etwaige Verletzung des Hundes oder eine Beschädigung des Fahrzeuges im Rahmen von Gegenmaßnahmen.
Gemäß § 127 der Strafprozessordnung haben Zivilpersonen das Recht, einen Täter festzunehmen, wobei jedoch strenge Voraussetzungen gelten. Der Täter muss auf frischer Tat ertappt worden sein oder es muss ein dringender Tatverdacht bestehen. Zudem muss die Gefahr der Flucht bestehen, d. h. es muss die Möglichkeit gegeben sein, dass der Täter flieht. Wenn der Täter sich ordnungsgemäß ausweisen kann und keine Gefahr der Flucht besteht, sind die Voraussetzungen für eine Festnahme nicht mehr gegeben. Die festnehmende Person muss die Polizei sofort verständigen, damit der Täter nach der Festnahme nicht länger als nötig festgehalten wird.
Hausdurchsuchungen
Hausdurchsuchungen sind ein beliebtes Mittel staatlicher Repressionsorgane, die weniger dem Auffinden von Beweismitteln, als vielmehr der Einschüchterung politischer Aktivisten dienen. Eine Durchsuchung der Wohnräume ist eine Maßnahme, die bei Betroffenen oftmals starke Verunsicherung hervorruft. Die psychischen Auswirkungen eines solchen Eingriffs in die Privatsphäre sind nicht zu unterschätzen.
Dabei setzen Ermittlungsbehörden ganz bewusst auf die Unwissenheit der Betroffenen, da Hausdurchsuchungen an strenge Voraussetzungen geknüpft sind, die in vielen Fällen gar nicht vorliegen. Eine Kenntnis der Rechtslage ist vonnöten, um später ggf. gegen eine ungerechtfertigte Hausdurchsuchung vorgehen zu können. Ebenso ist ein Wissen um die vorgeschriebenen Modalitäten bei einer Hausdurchsuchung hilfreich, um seine Rechte während einer Durchsuchung der eigenen Räumlichkeiten zu wahren.
Als Nationalrevolutionär und Oppositioneller in der BRD befindet man sich ständig im Visier der Verfolgungsbehörden und läuft jederzeit Gefahr, Ziel staatlicher Repression zu werden. Um in solchen Situationen besonnen und richtig zu reagieren, sind regelmäßige Rechtsschulungen unerlässlich. Das Thema ist unbedingt ernstzunehmen. Niemand sollte sich in scheinbarer Sicherheit wiegen, zumal durch Nachlässigkeiten und Versäumnisse nicht nur die eigene Person, sondern auch Kameraden und Strukturen gefährdet werden können.
Noch keine Kommentare.