
Bereits mehrfach berichteten wir über eine syrische Familie, die in Baden-Württemberg ihr Unwesen treibt und immer wieder durch schwere Straftaten auffällt. Am Donnerstag, dem 27. Februar, verurteilte das Stuttgarter Landgericht ein 22-jähriges Mitglied der Großfamilie wegen Bedrohung und Nötigung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Der kriminelle Ausländer hatte im September 2024 eine Bekannte vor dem Einkaufszentrumm Milaneo in Stuttgart mit einer Stichwaffe bedroht und zum Mitgehen gezwungen. Die Strafe für den Asylforderer fiel relativ mild aus. Die Staatsanwaltschaft plädierte für ein deutlich höheres Strafmaß und forderte eine Verurteilung wegen Geiselnahme und versuchten Raubes.
Die Tat spielte sich am Mailänder Platz ab, wo der Syrer auf zwei ihm bekannte Frauen traf. Offenbar erhob der 22-jährige Asylant Besitzansprüche auf eine der beiden Frauen. Er bedrohte eine der Frauen zunächst mit einem Klappmesser und nötigte deren Begleiterin, das eigentliche Ziel seiner Begierde, zum Mitgehen. Eine Unbeteiligte, die die Tat beobachtete und die Polizei alarmierte, wurde vom Täter massiv durch Drohungen eingeschüchtert.
Der Vorfall lässt auf das archaische Frauenbild schließen, das offenbar kennzeichnend für den Täter ist. Frauen gelten im Kulturkreis, dem der Täter angehört, als weitgehend rechtlose Subjekte, die strengen und restriktiven Regeln gehorchen müssen. Ein eigener Wille wird Frauen nicht zugestanden, stattdessen gilt ein absolutes Unterwerfungsgebot gegenüber dem Willen des Mannes. Gewalt gegenüber Frauen gilt als normal und ist gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Rechtliche Schutzmechanismen gegen gewalttätige Übergriffe existieren nicht. Ähnlich sah das offenbar auch das Gericht, das dem 22-Jährigen ein Frauenbild attestierte, das mit den in Deutschland geltenden Regeln unvereinbar ist. Der Syrer habe seine Chance vertan, sich in Deutschland ein Leben aufzubauen.
Allzu ernst nimmt der nunmehr Verurteilte die Angelegenheit jedoch offensichtlich nicht. In seinem Schlusswort war von Reue keine Spur, gelangweilt stellte der Syrer fest: „Ich habe Scheiße gebaut, ich muss in den Knast.“
Der kriminelle Asylforderer gehört einer syrischen Großfamilie an, deren Mitglieder es zusammen auf weit über 150 Einträge im Polizeiregister bringen. Zu den dort verzeichneten Delikten gehören unter anderem gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung, Betrug und Leistungserschleichung. Parallel zum Verfahren gegen den 22-Jährigen läuft ein Prozess gegen drei seiner Brüder, die unter anderem wegen versuchten Totschlags angeklagt sind. Vorgeworfen wird diesen eine schwere Messerattacke in der Stuttgarter Königstraße.
Unsere nationalrevolutionäre Bewegung „Der III. Weg“ steht für ein sofortiges Ende der Massenzuwanderung nach Deutschland. Der Verausländerung unserer Heimat ist Einhalt zu gebieten. Deutschland muss wieder zu dem Land werden, das es einst gewesen ist: Das Land der Deutschen. Kriminelle Ausländer sind nach der Verbüßung etwaiger Strafen unverzüglich in ihre Herkunftsländer auszuweisen und mit einem dauerhaften Einreiseverbot zu belegen. „Der III. Weg“ hat ein umfassendes Remigrationsprogramm entwickelt, das eine stufenweise Rückführung von Ausländern in deren Heimat vorsieht. Mittels dieses Programms kann der multikulturelle Alptraum beendet werden, der unser Volk samt seiner Kultur und Lebensart in den Abgrund führt.














Ich bin für eine Vereinfachung des Asylrechtes: Frauen, Kinder und nachweislich behinderte Personen (dabei ist unerheblich ob von Geburt an, altersbedingt oder durch Kampf bzw. Unfall) sind asylberechtigt, der Rest soll die Verhältnisse im Heimatland ins Lot bringen.