
Antifa eine Terrororganisation?
Auf seinem Telegramm-Kanal freute sich IB-Gallionsfigur Martin Sellner: „Trump hat das Antifa-Netzwerk in den USA als terroristische Organisation anerkannt“. Es würde nun „los gehen“ und „bergab“ gehen für die Linksterroristen. Er nahm damit Bezug auf eine Ankündigung Donald Trumps, die Antifa verbieten zu wollen. Dem folgte tatsächlich am 22. September ein Dekret, in dem die Antifa als Terrororganisation eingestuft wurde. Darin wird die Antifa unter anderem als militaristisches, anarchistisches Netzwerk, das den Sturz der US-Regierung und die Untergrabung von Recht und Ordnung anstrebe, erklärt. Die Antifa würde zu koordinierten Gewalttaten, organisierten Aufständen, Angriffen auf Polizeikräfte und Bedrohungen politischer Gegner greifen. Nun sollten „alle zuständigen Behörden“ umfassend gegen Antifa-Strukturen, Unterstützer und Finanziers vorgehen.
Schon in seiner ersten Amtszeit hatte Trump ähnliche Ankündigungen verbreitet, welchen jedoch keine Taten folgten. Nun dürfte der Fall Charlie Kirk Anlass für Trumps Maßnahme gegen die Antifa gegeben haben. Auch das niederländische Parlament hat auf Antrag des Rechtspopulisten Geert Wilders einen Entschließungsantrag angenommen, der die Regierung auffordert, die Antifa als Terrororganisation einzustufen. Ungarns Außenminister Peter Szijjarto hat zudem die EU aufgefordert, die Antifa ebenfalls als „terroristisch“ einzustufen.
In der Sache liegt der Fall wohl klar: Die Antifa verfolgt rein destruktive Ziele. Wer sich beispielsweise auf der linksextremen Plattform Indymedia informiert, stellt fest, dass „Antifa-Arbeit“ überwiegend aus Gewalttaten besteht. Antifaschisten maßen sich an, unabhängig von staatlichen Instanzen entscheiden zu dürfen, was zulässige Meinung ist und wer sich daher in der Öffentlichkeit äußern darf. Fällt jemand aus „antifaschistischer Perspektive“ aus dem Rahmen, so darf und muss er mit den nach eigenem Gutdünken für angemessen gehaltenen Maßnahmen bekämpft werden. Das bedeutet in der Praxis sogenannte „Outings“, Anschläge auf Autos oder Immobilien und auch physische Gewalt gegen Personen.
Dennoch verhält sich die Sache mit dem „Antifa-Verbot“ leider nicht so einfach, wie sie von Rechtspopulisten gerne dargestellt wird. Denn dieses Bild entspringt einer bürgerlichen Vorstellung, die nicht der Realität entspricht. Polemisch gesagt stellen sich Vertreter des „Antifa-Verbots“ eine Art eingetragenen Verein vor, mit einem Vorsitzenden, Beisitzern und Kassenwart, einer Satzung und einer Eintragung im Vereinsregister. Doch genau diesen ordentlichen, formalen und hierarchischen Aufbau lehnen Antifaschisten ab. Trump bezeichnet Antifaschisten mit Recht als „Chaoten“. Viele von ihnen streben die Anarchie, also eine Gesellschaft ohne staatliche Strukturen, an. So sind ihre Gruppen eben nicht zentral organisiert und vernetzt.
Es gibt zahllose Gruppen, die sich als „Antifa“ bezeichnet, aber eben nicht die eine Organisation „Antifa“. Das erkennt man auch, wenn man sich fragt, wer denn von dem „Antifa-Verbot“ konkret betroffen ist. „Antifaschismus“ ist zunächst einmal eine Gesinnung, der unterschiedliche Protagonisten anhängen. Konkret ist daher von diesen Maßnahmen erst mal niemand betroffen. Um das vielleicht etwas plausibler zu machen, könnte man das mit einem fiktiven Gesetzesantrag vergleichen, „die Rechten“ zu verbieten. AfD, Die Heimat, Der III. Weg – alle sind gewissermaßen „rechts“, aber konkret verboten wäre keine dieser Organisationen. Eine Maßnahme gegen „die Antifa“ müsste daher viel expliziter auf bestimmte Zusammenhänge abzielen.
Die Rechtspopulisten in den Niederlanden, Ungarn und den USA tun das – zumindest vorerst – nicht. Daran zeigt sich, dass diese Maßnahme, wie es eben typisch für Populisten ist, vor allem auf den Applaus ihrer Anhänger abzielt. Bei der Wählerbasis kommt an, dass Trump und Konsorten ein Problem „gelöst“ haben. Wahrscheinlich wird man in wenigen Wochen schon über andere Themen sprechen und das große „Antifa-Verbot“ dürfte im Gedächtnis der Massen irgendwo unter „da war mal was“ abgespeichert werden. Antifaschisten werden weiterhin mit ihren Terrorakten fortfahren, mehr oder weniger heimlich finanziell unterstützt von bürgerlichen Antifaschisten.
Wir wollen handeln, wo andere reden
„Der III. Weg“ hat sich zum Ziel gesetzt, Antifa-Banden zu zerschlagen. Auch wenn man sich der Antifa nicht mit einem Gesetzesbeschluss entledigen kann, gibt es sehr wohl konkrete Maßnahmen, mit denen man Linksextremisten das Leben schwer machen kann. Zunächst muss man dafür linksextreme Zusammenhänge konkret personifizieren. Als Musterbeispiel dafür können die Polizei-Aktionen gegen diverse rechte „kriminelle Vereinigungen“ und „Terrororganisationen“ dienen. Eben mit dem Unterschied, dass wir bei Antifa-Gruppen von Banden sprechen, die tatsächliche Anschläge begehen und Selbstjustiz bezwecken. Kein Staat dieser Welt kann theoretisch Selbstjustiz gutheißen, bedeutet sie doch die Preisgabe des staatlichen Gewaltmonopols.
Es gibt sehr einfache Maßnahmen, so beispielsweise die Einstellung der staatlichen Finanzierung von „zivilgesellschaftlichen Organisationen“. Es ist ein Widerspruch, wenn „Zivilgesellschaft“, die eigentlich unabhängig sein sollte, vom Staat finanziert wird. Diese Finanzierung politischer Organisationen, wie beispielsweise der Amadeu Antonio Stiftung oder der „Omas gegen Rechts“, bringt keinen gesamtgesellschaftlichen Nutzen mit sich. Es lässt sich schwer nachweisen, wem diese Gelder konkret zu Gute kommen. Aber man darf doch annehmen, dass gerade von diesen Organisationen Antifa-Strukturen profitieren. Doch es gibt auch weitergehende Schritte.
Man kann durch gezielte Beobachtung linker Strukturen – beispielsweise durch regelmäßige Personalienfeststellungen bei linken Demonstrationen, Mitglieder bestimmten Gruppen zuordnen. Stellen wir uns als Beispiel eine fiktive „Antifa Leipzig-Connewitz“ vor. Es kann sein, dass dieser Antifa-Zusammenhang konkret gar keinen Namen hat. Als Ermittlungsbehörde könnte man jedoch diesen Arbeitstitel benutzen. Durch gezielte Ermittlungsarbeit kann man Personen diesem Zusammenhang zuordnen. Aus vorausgegangenen Verurteilungen gegen diese Personen kann man schließen, dass dieser Zusammenhang das Ziel verfolgt, Straftaten zu begehen. Im Rahmen von Hausdurchsuchungen können dann Materialien festgestellt werden. Hier geht es nicht allein um Waffen und Pyrotechnik, sondern beispielsweise auch um rotes Propagandamaterial. Nun kann per Erlass die „Antifa Leipzig-Connewitz“ verboten werden, man kann genutzte Immobilien und Kassen beschlagnahmen, Rädelsführer in Haft nehmen und ein Verbot der Wiederbetätigung verhängen.
Wir werden in Zukunft sehen, wie ernst es Trump und Konsorten mit ihrem Kampf gegen „die Antifa“ wirklich meinen. Für uns steht jedoch fest, dass man Rechtspopulisten nicht zutrauen darf, die großen Probleme in diesem Land zu lösen. Es braucht fundamentale, durchdachte und radikale Schritte. Dafür steht auch bei der Bekämpfung von Antifaschismus und Kommunismus allein die nationalrevolutionäre Bewegung von „Der III. Weg“.
Werde auch Du aktiv, damit Deutschlands erklärten Feinden endlich das Handwerk gelegt wird!














Großartig formuliert! Eine wichtige Vorgehnesweise die hoffentlich auch von hier mitlesenden Beamten aus Polizei/VS/MAD in die Tat umgesetzt wird! Und auch die bürgerliche Rechte, die hier leider nicht mitliest, sollte diesen Artikel unbedingt in ihren Kanälen zugespielt bekommen. Bitte mehr Berichte, wie jeder einzelne vor Ort gegen die Anitfa kämpfen kann!