
Schwere Verletzungen durch heftigen Kniestoß ins Gesicht
Der mit äußerster Gewalt gegen eine Frau verübte Raub trug sich gegen 20:30 Uhr am Flussufer des Flutgrabens zwischen der Meyfartstraße und der Krämpferstraße zu. Die zwei Ausländer näherten sich dem Opfer, einer jungen Frau, von der Seite. Einer der Täter riss der Dame unvermittelt an den Haaren und drückte ihren Kopf zur Seite, während sein Komplize Umhängetasche und Mobiltelefon entriss. Doch damit nicht genug. Obwohl die beiden Ausländer ihr Opfer bereits beraubt hatten, setzten sie noch nach. Ein heftiger Kniestoß, welcher der erste Täter der wehrlosen Frau verpasste, verletzte diese schwer. Während das Opfer bewusstlos zu Boden sank, flüchteten die feigen Täter.

Die Fahndungsbeschreibung der Polizei lautet wie folgt:
Die Geschädigte beschrieb beide Täter als schlank, etwa 30 Jahre alt und von arabischem Erscheinungsbild. Der Mann, der sie festgehalten und verletzt hatte, war etwa 170 cm groß, hatte einen schwarzen, kantig geschnittenen Vollbart, eckige Wangenknochen und trug ein schwarzes Basecap ohne Aufschrift. Bekleidet war er mit einem grauen Sportanzug mit weißen Streifen an den Waden. Auffällig war zudem ein dickes goldenes Armband an seiner linken Hand. Der zweite Täter hatte ebenfalls einen schwarzen Vollbart, kurze schwarze, nach hinten gegelte Haare und trug eine schwarze Sonnenbrille. Er war mit einer dunkelblauen Jeanshose, dunkelbraunen Lederschuhen sowie einem burgund, schwarz und braun gemusterten Hemd mit langen Satinärmeln bekleidet.
Die Kripo sucht Zeugen, die den Raub beobachtet haben oder Angaben zu den beiden beschriebenen Tätern machen können. Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Erfurt (Tel.: 0361/5743-24602 oder E-Mail: [email protected]) unter Nennung der Vorgangsnummer 0115430 entgegen.
Skandalöse Informationspolitik der Sicherheitsbehörden
Der Fall zeigt zum einem das brutale Vorgehen ausländischer Krimineller und zum anderen die skandalöse Informationspolitik der Sicherheitsbehörden. Offenbar vor Angst, Ressentiments gegenüber Ausländern zu fördern, wird nicht nur auf die Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen in Polizeimeldungen verzichtet, es werden die Fälle auch nach Möglichkeit zurückgehalten. Bei der aktuellen Tat dürfte es auch als sicher gelten, dass es dieser nicht in die Öffentlichkeit geschafft hätte, wenn keine Fahndung nach den Tätern ausgerufen worden wäre. Dies, obwohl es sich hierbei um ein besonders brutales Delikt handelt, welches relativ zentral in der Landeshauptstadt verübt wurde.
Ausländer stark überrepräsentiert bei Straftaten – 8,3 % der Bevölkerung verüben 34,6 % der Gewaltdelikte
Generell gilt auch für das grüne Herz Deutschlands, dass Ausländer stark überrepräsentiert bei den Straftaten sind. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Freistaat Thüringen 2025 stellten Ausländer zum Stichtag 01.01.2025 8,3 % der Gesamtbevölkerung im Freistaat. Diese 8,3 % sind mit 23,9 % (13.950) der ermittelten Tatverdächtigen (bei Straftaten ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU) deutlich überrepräsentiert. Bei den Delikten der Gewaltkriminalität (Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge, Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub etc.) liegt der Anteil der Ausländer sogar bei 34,6 %. Beachtet werden muss hierbei, dass viele Zuwanderer, die im Zuge der Asylflut seit 2015 hier ins Land kamen und mittlerweile eingebürgert wurden, als Deutsche in die Statistik eingehen, auch wenn viele von diesen vor Gericht noch einen Dolmetscher benötigen.
Unser Programm zur Ausländerrückführung
Unserer Ansicht nach ist das Problem auch ein Teil des Migrationsproblems. Die zentralen Punkte sind in unserem Programm zur Ausländerrückführung festgelegt. Besonders hervorzuheben sind hierbei:
- Alle Asylanten werden zentral in bewachten Einrichtungen mit beschränktem Ausgang untergebracht.
- Abschaffung des Asylgrundrechts in der BRD.
- Alle Vorbestraften (ab einer Strafe von 90 Tagessätzen) werden umgehend in ihre Herkunftsländer abgeschoben.
- Die Anforderungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft werden auf 15 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts in der BRD ohne Vorstrafen und langfristigem Bezug von Sozialleistungen erhöht. Das Niveau des Einbürgerungstests wird angehoben und es benötigt ein Sprachniveau von mindestens C1.
- Alle erwerbslosen Ausländer (länger als 3 Monate erwerbslos) werden umgehend in ihre Herkunftsländer abgeschoben [Verfahrensweise wie bei ausreisepflichtigen Ausländern].
- Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, Entziehung der Staatsbürgerschaft, wenn diese erschlichen wurde. Eine „Doppel-Staatsbürgerschaft“ wird es nicht geben.














Alleine in den letzten 2 Jahren 2024/2025 hatten sowohl meine Mutter, wie auch ich immer wieder sehr bedrohliche Situationen mit Ausländern. Die Polizei nahm dies jedes mal auf die leichte Schulter, bei einer Morddrohung wurde die Anzeige, nicht mal aufgenommen. Meiner Meinung nach, sollten wir die Staatsbürgerschaft, in Zukunft nur noch an geeignete (anständige Europäer ) vergeben. Mit denen gibt es nicht halb soviel Ärger wie mit dem Bodensatz, aus aller Welt!