
„Ich danke der Stadt Hilchenbach für die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten. Hier hat der Rat von Hilchenbach Rückgrat gezeigt.“
Vortrefflich präsentiert Droege hier das Leben im Elfenbeinturm. Aus den Reihen des Kreistages soll es Applaus gegeben haben. Ob sich unter den Applaudierenden auch der Hilchenbacher CDU-Vertreter Andre Jung befand, bleibt offen. Immerhin präsentierte dieser unfreiwillig, dass der Amoklauf gegen geltendes Recht völlig außer Kontrolle geraten ist. So wusste Jung nicht einmal mehr, dass mindestens 20.000 € Haushaltsmittel in die Entschädigungszahlung für den sittenwidrigen Doppelkauf an den ehemaligen Eigentümer der Dammstraße 5 flossen. (Wir berichteten) Über Informationen zur Herkunft der restlichen 130.000 € lässt sich die Gemeinde derzeit vor dem Verwaltungsgericht verklagen.
Wie so oft ist das Solidaritätsgeplänkel der Altparteien das letzte Aufgebot, wenn es darum geht, bitterliche Niederlagen einzustecken. In diesem Fall dürften jedoch die Verantwortlichen im Hilchenbacher Rathaus gar nicht so froh über die Ausführungen sein, da sie in ihrem Vortrag bei Gericht stets bemüht waren, einen vermeintlich neutralen Schleier über ihr Handeln zu legen. Geglaubt hat es ihnen natürlich niemand, deshalb ist es immer wieder wertvoll, wenn ihre „demokratischen“ Verbündeten aus ideologischen Zwang heraus Klartext sprechen. Doch wie zerrüttet das Verhältnis zur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wirklich ist, lässt sich daran erkennen, was die CDU als lobenswerte „rechtliche Möglichkeiten“ und sogar „ehrenamtliches Engagement“ definiert. Fassen wir die Errungenschaften eines Amoklaufs gegen geltendes Recht zusammen: Hunderttausende Euro verbrannte Steuergelder, unzählige Verfahren an Verwaltungs- und Zivilgerichten, kein einziger gerichtlicher Erfolg, höchstrichterlich attestierte Rechtsbrüche, hohe fünfstellige Schadensersatzansprüche, Amtsmissbrauch, eine Durchsuchung des Hilchenbacher Rathauses durch die Staatsanwaltschaft Siegen und laufende Ermittlungen gegen Bürgermeister Kaioglidis wegen Untreue. Das Oberlandesgericht sprach ihnen sogar ab, die rechtsstaatlichen Anforderungen an eine Kommune zu erfüllen. So hieß es:
„Der Anlass und die Handlungsweise der Beklagten zu Lasten des Klägers, die als Gebietskörperschaft in besonderer Weise der Rechtsordnung verpflichtet ist, entsprechen nach ihrer Motivlage und Vorgehensweise nicht dem, was von einer rechtsstaatlich handelnden Kommune zu erwarten ist.“
Das Oberverwaltungsgericht führte zuletzt bei der Aufhebung des Bebauungsplans an, dass die Gemeinde zudem gegen Artikel des sonst stets gehuldigten Grundgesetzes, wie etwa Artikel 14, verstoßen hat.
Trotz katastrophaler Haushaltslage und infrastruktureller Probleme wurden Unsummen für gezielte Rechtsbrüche aufgewendet, um ein privates Grundstücksgeschäft zu verhindern. Der politische Wille, eine unliebsame Person aus dem Gemeindegebiet zu verdrängen, endete in einem regelrechten Amoklauf gegen Recht und Gesetz. Der Fall „Dammstraße 5“ steht exemplarisch für den ideologischen Feldzug dieses Systems gegen jeden, der den linken Wirrköpfen dieser Zeit widerspricht.
In Hilchenbach wollte das Kartell der Altparteien um jeden Preis ungestört bleiben. Wer dies beklatscht, darf sich künftig in die Schlange derer einreihen, die beweisen können, was es tatsächlich bedeutet, für ihre Taten Verantwortung zu übernehmen. Wem „Rückgrat“ zugesprochen wird, weil er auf Kosten der Steuerzahler Rechtsbrüche begeht und im Altparteiensumpf Gratismut im Kampf gegen heimatbewusste Deutsche genießt, darf bald zeigen, wie man persönlich Verantwortung übernimmt und vor allem Konsequenzen zieht. Im Zweifel stehen wir bereit, um nachzuhelfen!
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