
Beide Männer hausten zunächst in derselben Asylunterkunft, bis aufgrund wiederholter Gewalttätigkeiten zwischen den beiden Afrikanern eine getrennte Unterbringung in verschiedenen Asylkaschemmen erforderlich wurde. Mehrfach mussten alarmierte Polizeikräfte eingreifen, um die beiden Kontrahenten voneinander zu trennen. Nach einer heftigen Prügelei wurden beide Asylanten in einem Krankenhaus behandelt. Nur wenige Tage vor dem tödlichen Messerangriff verletzte der Somalier den Gambier leicht mit einer Stichwaffe. Herbeigerufene Polizeikräfte konnten den Angreifer, der zwischenzeitlich geflohen war, jedoch nicht ausfindig machen.
Als beide Asylforderer vor einem Supermarkt zufällig erneut aufeinandertrafen, eskalierte die Situation. Der 31-jährige Gambier zückte während der Auseinandersetzung eine Stichwaffe und verletzte seinen Kontrahenten schwer. Eine Polizeistreife, die zufällig vor Ort war, griff in die Konfrontation ein und konnte den Gambier festnehmen. Das stark blutende Opfer der Messerattacke wurde in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht, wo der Somalier jedoch wenig später verstarb.
Vor dem Landgericht Ravensburg wurde dem gambischen Messerstecher nun der Prozess gemacht. Der Richter verurteilte den Mann wegen Totschlags zu insgesamt 13 Jahren Haft und ordnete eine nachfolgende Sicherungsverwahrung an. Laut Feststellungen des Gerichts versuchte der Gambier zunächst, seinen Rivalen mit einer leeren Weinflasche zu attackieren, bevor er sieben Mal auf sein Opfer einstach. Zeugen verglichen die Bluttat mit einem Horrorfilm, der Richter sprach von einer öffentlichen Hinrichtung.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert und plädierte auf eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Zudem sprach sich die Anklage für eine an die Verbüßung der Strafe anschließende Sicherungsverwahrung aus. Das Gericht sah jedoch die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe als nicht gegeben an, da der 25-jährige Somalier nicht arglos gewesen sei.
Der Angeklagte hatte vor Gericht die ihm zur Last gelegte Tat zu Prozessbeginn vollumfänglich gestanden. Von Reue bei dem nunmehr verurteilten Gambier jedoch keine Spur. Er habe zugestochen, wobei sein Opfer sterben sollte. Allerdings habe er in Notwehr gehandelt, zumal die Tatwaffe gar nicht ihm, sondern dem getöteten Somalier gehört habe.
Der heute 32-jährige gambische Asylbewerber ist mehrfach vorbestraft, auch aufgrund von Gewaltdelikten. Zuletzt befand sich der Afrikaner wegen versuchter Tötung fünf Jahre in Haft, aus der er erst ein Jahr vor seinem jüngsten Gewaltverbrechen entlassen wurde. Der Gambier kam vor etwa 14 Jahren nach Deutschland, wo dessen Asylantrag jedoch abgelehnt wurde. Trotz des ablehnenden Bescheids wurde der Mann dauerhaft in Deutschland geduldet.
Die Angelegenheit wird die deutsche Justiz voraussichtlich noch weiter beschäftigen. Der Anwalt des Gambiers kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen.
Die Häufung brutaler Messerangriffe durch vorgebliche „Flüchtlinge“ vor allem aus Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten belegen eindrücklich deren ausgeprägte Gewaltaffinität. Extreme Gewalt erscheint dieser Klientel als probates Mittel, um eigene Interessen in zwischenmenschlichen Konflikten durchzusetzen. Zivilisierte Konfliktlösungsmechanismen sind dieser Personengruppe dagegen offenbar unbekannt. Wie selbstverständlich behauptet man sich gegenüber Kontrahenten mittels des Einsatzes brutaler Gewalt. Grassierende Asylantengewalt ist zum traurigen Alltag in unserem Land geworden.
Die Partei „Der III. Weg“ steht für ein sofortiges Ende der verheerenden deutschen Asyl- und Zuwanderungspolitik. Das individuelle Grundrecht auf Asyl ist im Rahmen einer Grundgesetzänderung unverzüglich abzuschaffen. Abgelehnte Asylbewerber, Asylbetrüger und kriminelle Ausländer sind ohne Verzug in ihre Herkunftsländer auszuweisen und mit einem dauerhaften Einreiseverbot zu belegen.













