
Konkret geht es um die Überwachung von verschlüsselter Kommunikation, die man mit der heimlichen Installation der Schadsoftware noch vor der Ver- oder nach der Entschlüsselung auf Geräten wie Smartphones oder Laptops auslesen will. Der physische Einbruch in die Wohnräume Verdächtiger soll den Behörden dann ermöglicht werden, sobald eine Ferninstallation der Spionagesoftware scheitert. Kritiker des Gesetzes sehen in der Kombination aus Wohnraumverletzung und digitaler Ausforschung zu Recht einen Verstoß gegen das Grundgesetz der BRD, auf das die Herrschenden sonst bei jeder Gelegenheit schwören. Außerdem werde die IT-Sicherheit der Betroffenen gefährdet, indem die Staatstrojaner bedenkliche Sicherheitslücken auf den Systemen offen halten.
Doch die Novelle des ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) ermöglicht den Polizeibehörden noch eine Reihe weiterer Überwachungsmethoden zur Ausspionierung von Bürgern. So wird der Staat künftig auch Bodycams in Privatwohnungen installieren, automatisches Kennzeichen-Scanning im öffentlichen Raum, biometrische Gesichts- und Stimmerkennung und Ermittlungsdaten zum Training Künstlicher Intelligenz nutzen sowie die Funkzellenabfragen ausweiten dürfen. Tausende unbescholtene Bürger, die zum Beispiel zufällig in der Nähe eines Demonstrationsortes waren, werden dann etwa durch die Abfrage aller Mobiltelefone in einer definierten Funkzelle zu einer bestimmten Zeit in die Rasterfahndung der Behörden gelangen. Berlin ist damit zum Vorreiter eines bisher nie dagewesenen Überwachungsstaates geworden, denn in keinem anderen Bundesland dürfen Polizeibehörden so weit gehen, um die Grundrechte der Bürger auf Privatsphäre auszuhöhlen.
Dass ausgerechnet die Berliner Abgeordeneten der AfD, die sich sonst als Opfer politischer Verfolgung betrachten und gegen die ein mögliches Verbotsverfahren im Raum steht, für das neue Schnüffelgesetz gegen bürgerliche Freiheiten stimmten, ist an Irrsinn nicht zu überbieten, zeigt aber auch, dass die Rechtspopulisten sich jederzeit auf die Seite der Herrschenden schlagen können, um systemkritischen Bürgern und oppositionellen Gruppen in den Rücken zu fallen. Gegen die Beschneidung der digitalen Privatsphäre und Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung steht hingegen unsere nationalrevolutionäre Partei und Bewegung Der III. Weg mit Punkt 5 unseres Parteiprogramms unter der Losung „Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte“.
Wer den Herrschenden in diesem System unbequem wird, sieht sich schneller der politischen Verfolgung ausgesetzt, als ihm lieb ist. Nur die Eindämmung echter Gefahrenherde durch die Rückführung raum- und kulturfremder Ausländer, unter denen nicht wenige islamistische Gefährder nach Deutschland gelangt sind, sowie die gezielte Bekämpfung von Antifa und russischer Agenten als terroristischer Elemente, wird unser Land wieder zu einem relativen Ort der Sicherheit machen, in dem Überwachungsmethoden, die das Recht auf Privatsphäre verletzen und tausende Bürger unter Generalverdacht stellen, überflüssig werden.













