Gut gemeint, schlecht gemacht: Das Chaos um Freiburgs Verpackungssteuer

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Die Grundidee ist kaum zu kritisieren. Unsere Innenstädte ersticken im Verpackungsmüll. Einwegbecher, Pizzakartons, Einwegbesteck und Salatschalen landen viel zu oft nicht im Mülleimer, sondern auf Straßen, Plätzen und in Parks. Wer Müll verursacht, sollte auch einen Anreiz erhalten, ihn zu vermeiden. Genau hier setzt die Verpackungssteuer an.

Doch zwischen einer guten Idee und ihrer praktischen Umsetzung liegt häufig ein weiter Weg. Freiburg liefert dafür seit Anfang 2026 ein eindrucksvolles Beispiel.

 

Eine Idee aus Tübingen

Erfunden wurde die kommunale Verpackungssteuer nicht in Freiburg. Vorbild ist die Stadt Tübingen, die bereits 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen einführte. Nach mehreren Gerichtsverfahren bestätigte zunächst das Bundesverwaltungsgericht und später auch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Rechtmäßigkeit einer solchen kommunalen Steuer. Damit war der Weg für andere Städte frei.

Der Freiburger Gemeinderat beschloss daraufhin im Mai 2025 die Einführung einer nahezu identischen Regelung. Seit dem 1. Januar 2026 gilt sie für gastronomische Betriebe, Bäckereien, Cafés und viele weitere Verkaufsstellen. Ziel ist es, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu senken und Mehrwegsysteme attraktiver zu machen.

 

Was genau wird besteuert?

Die Regelung klingt zunächst einfach:

  • 50 Cent für Einwegbecher und Einwegverpackungen für Speisen,
  • 20 Cent für Einwegbesteck und ähnliche Hilfsmittel,
  • maximal 1,50 Euro pro Verkaufsvorgang.

Nicht besteuert werden Mehrwegbehälter. Ebenso gibt es Ausnahmen, etwa für bestimmte Brötchentüten beim Bäcker oder Servietten. Entscheidend ist außerdem häufig, ob Speisen oder Getränke für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind.

Genau an dieser Stelle beginnen allerdings die Probleme.

 

Wenn die Temperatur über die Steuer entscheidet

Eine der kuriosesten Folgen der neuen Regelung betrifft warme und kalte Speisen.

In der Praxis entscheidet teilweise die Temperatur eines Produkts darüber, ob die Verpackungssteuer anfällt oder nicht. Ein warmes Gericht zum Mitnehmen kann steuerpflichtig sein, ein vergleichbares kaltes Produkt dagegen nicht. Damit entstehen Situationen, die sich ökologisch kaum begründen lassen. Entscheidend ist nicht mehr die Verpackung selbst, sondern der Inhalt oder dessen Temperatur.

Das dürfte kaum der Gedanke einer konsequenten Umweltpolitik gewesen sein.

 

Kreative Umgehungsstrategien statt weniger Müll

Noch problematischer ist, dass die Steuer bereits nach wenigen Wochen zahlreiche Umgehungsstrategien hervorgebracht hat.

Laut Medienberichten haben Gastronomen begonnen, ihre Abläufe so anzupassen, dass möglichst wenig Steuer anfällt. Manche nutzen Verpackungsvarianten, die günstiger oder gar nicht besteuert werden. Andere ändern die Art der Ausgabe oder passen ihre Angebote an die Regelungen an.

Einwegbesteck mit einer Länge von höchstens zehn Zentimetern ist von der Steuer ausgenommen. Diese Ausnahme war ursprünglich für kleine Hilfsmittel wie Eislöffel oder Pommes-Piekser gedacht.

Ein Marktbeschicker auf dem Freiburger Münstermarkt nutzte diese Regelung auf ungewöhnliche Weise: Er kürzte handelsübliche Holzgabeln mit einer Schere um einige Zentimeter, sodass sie die Zehn-Zentimeter-Grenze unterschritten. Die Gabeln waren damit formal kein steuerpflichtiges Einwegbesteck mehr. In einem Video auf sozialen Medien zeigte er die abgesägten Gabeln und kommentierte die Aktion als Reaktion auf die neue Verpackungssteuer.

Das Ergebnis ist paradox.

Anstatt sich ausschließlich mit Müllvermeidung zu beschäftigen, investieren Betriebe Zeit und Kreativität darin, die Satzung möglichst steueroptimal auszulegen. Das bindet Ressourcen, verursacht Bürokratie und schafft Unsicherheit – ohne dass automatisch weniger Müll entsteht.

 

Mehrweg ist nicht überall praktikabel

Die Stadt argumentiert, die Steuer solle den Umstieg auf Mehrwegsysteme fördern. Grundsätzlich ist auch das sinnvoll.

Doch die Realität sieht differenzierter aus.

Gerade kleine Cafés oder Imbisse berichten, dass Mehrwegsysteme im Alltag längst nicht immer praktikabel sind. Manche Speisen lassen sich nur schwer in standardisierte Mehrwegbehälter verpacken. Ein Cafébetreiber schilderte sogar, Sandwiches regelrecht in Mehrwegdosen hineinquetschen zu müssen.

Hinzu kommen Kosten für Spültechnik, Lagerung, Pfandsysteme und Rücknahme. Während große Filialketten solche Prozesse vergleichsweise leicht organisieren können, stehen kleine Betriebe oft vor erheblichen organisatorischen Herausforderungen.

 

Viel Bürokratie für alle Beteiligten

Die Verpackungssteuer ist keine Abgabe, die automatisch im Hintergrund funktioniert.

Betriebe müssen dokumentieren, welche Verpackungen steuerpflichtig sind, entsprechende Erklärungen abgeben und die Steuer gegenüber der Stadt abrechnen. Gleichzeitig müssen Mitarbeiter Kunden erklären, warum bestimmte Produkte plötzlich teurer geworden sind, obwohl sich am Produkt selbst nichts geändert hat.

Die Industrie- und Handelskammer „Südlicher Oberrhein“ zieht deshalb eine kritische Zwischenbilanz. In einer Umfrage berichten viele Unternehmen von zusätzlichem Verwaltungsaufwand, höheren Kosten und organisatorischen Belastungen.

 

Die eigentliche Frage bleibt offen

Befürworter verweisen darauf, dass bereits Tübingen positive Erfahrungen gemacht habe.

Doch für Freiburg ist bislang noch gar nicht nachgewiesen, ob die Steuer tatsächlich zu einer deutlichen Verringerung des Müllaufkommens führt. Nach wenigen Monaten lässt sich weder die ökologische Wirkung, noch die langfristige Veränderung des Konsumverhaltens seriös beurteilen. Gleichzeitig sind die bürokratischen Folgen bereits deutlich sichtbar.

 

Gut gemeint – aber schlecht gemacht

Die Verpackungssteuer verfolgt ein legitimes Ziel. Weniger Einwegmüll, mehr Mehrweg und sauberere Innenstädte sind Anliegen, die breite Unterstützung verdienen.

Doch eine gute Absicht ersetzt keine gute Gesetzgebung.

Wenn darüber gestritten werden muss, ob ein Gericht warm oder kalt genug ist, wenn Unternehmen Schlupflöcher suchen müssen, wenn kleine Betriebe überproportional belastet werden und die Verwaltung komplizierte Einzelfallregelungen schaffen muss, dann stimmt etwas mit der Konstruktion nicht.

Die Verpackungssteuer ist damit kein Beispiel dafür, dass Umweltpolitik grundsätzlich scheitert. Sie zeigt vielmehr, dass gute Ideen an einer schlechten Umsetzung scheitern können.

Gerade weil das Ziel richtig ist, hätte Freiburg eine Regelung gebraucht, die einfach, verständlich und praxistauglich ist. Stattdessen entstand ein kompliziertes Regelwerk mit zahlreichen Ausnahmen und Grenzfällen.

Oder anders formuliert:

Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.

 

Zwischen Realität und Stadtgespräch

Kaum eine kommunale Steuer hat in Freiburg in so kurzer Zeit für so viele Geschichten gesorgt wie die Verpackungssteuer. Neben den tatsächlich dokumentierten Kuriositäten – etwa abgesägten Holzgabeln, in Mehrwegdosen gequetschten Baguettes oder den steuerfreien „Doggy Bags“ – kursieren inzwischen zahlreiche weitere Geschichten.

So wird in sozialen Medien und an Stammtischen etwa behauptet, Kunden würden Speisen zunächst auf einem Teller im Restaurant bestellen und sie anschließend kostenlos in ihre eigenen Behälter umfüllen. Andere erzählen von Gastronomen, die Gerichte bewusst anders deklarieren oder ihre Speisekarten verändern, um die Steuer zu umgehen. Auch wird berichtet, manche Kunden würden erst an der Kasse von der Steuer erfahren, den Kauf daraufhin abbrechen und die bereits verpackte Ware müsse entsorgt werden. Letzteres wird von Unternehmen zwar als Problem geschildert, Einzelfälle lassen sich jedoch kaum unabhängig überprüfen.

Ebenfalls immer wieder zu hören sind Behauptungen, manche Betriebe würden Speisen absichtlich anders servieren oder Verpackungen austauschen, um möglichst unter Ausnahmeregelungen zu fallen. Ob diese Beispiele tatsächlich häufiger vorkommen oder lediglich besonders gut weitererzählt werden, ist bislang offen.

Genau das ist jedoch bezeichnend: Schon wenige Monate nach ihrer Einführung hat die Verpackungssteuer einen regelrechten Mythenschatz hervorgebracht. Wenn Bürger und Unternehmer mehr darüber diskutieren, wie sich eine Steuer umgehen lässt, als darüber, wie Müll vermieden werden kann, spricht das nicht für eine besonders praxistaugliche Regelung.

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