
Wie die “Koordination der beruflichen Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachkräfte” außerdem berichtete, konnten Pflegekräfte im klinischen Bereich “unmittelbar nach Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung die sprachliche Handlungsfähigkeit für den eigenverantwortlichen Fachkrafteinsatz im konkreten Arbeitsumfeld nicht vollumfänglich” vorweisen. Arbeitgeber und Fachkräfte in diesen Fällen wurden auf weiterführende konkrete Lern- und Unterstützungsangebote hingewiesen. Um eine staatliche Approbation als Arzt, Apotheker oder Psychotherapeut zu erhalten, müssen die ausländischen Antragsteller Deutsch aus dem allgemeinen Sprachniveau B2 beherrschen und Fachsprachkenntnisse im berufsspezifischen Kontext besitzen, die am Sprachniveau C1 orientiert sind.
Eine weitere Anfrage von Katja Dietz ergab, dass von Januar 2025 bis Juni 2026 im Bereich der Ärzte 891 und im Bereich der Gesundheitsfachberufe 1.101 Approbationsanträge gestellt wurden. Die meisten Antragsteller bei den Ärzten kamen aus Syrien, der Ukraine, der Russischen Föderation, Indien und Ägypten, bei den Gesundheitsfachberufen kamen die meisten aus der Ukraine, Türkei, Iran, Polen und Syrien. Laut der Sächsischen Landesärztekammer müssen sich die Antragsteller “spontan und weitgehend fließend, insbesondere mit Patienten und Kollegen angemessen verständigen sowie komplexe Texte und Fachdiskussionen zu medizinischen Themen verstehen und wiedergeben können.” Weiter heißt es auf der Internetseite der Landesärztekammer: “Die Prüfung ist praxisnah gestaltet. Sie findet in Form einer Einzelprüfung statt und dient der Feststellung der für den Arztberuf erforderlichen Fachsprachkenntnisse in der schriftlichen und mündlichen Kommunikation.”
Bei den Kenntnisprüfungen für Angehörige der Gesundheitsfachberufe sieht es nicht ganz so schlecht aus. Nach Auskunft des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen wurden im ersten Halbjahr 2026 69 Erstprüfungen durchgeführt, von denen fünf nicht bestanden wurden. Die ausländischen Teilnehmer der Kenntnisprüfungen müssen einen Bericht über die Diagnose und den Behandlungsplan anfertigen, dazu kommen eine Fallabnahme und eine mündliche Prüfung, “die sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie unter ergänzender Berücksichtigung von Aspekten der Notfallmedizin, Klinischen Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebenden Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen zur ärztlichen Berufsausübung bezieht.” Apotheker müssen lediglich eine mündliche Prüfung ablegen.
Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft davor warnt, insbesondere Syrer in ihre Heimat abzuschieben, weil dadurch Engpässe in der medizinischen Versorgung entstehen würden, zeigt die hohe Durchfallquote bei den Sprachprüfungen, dass die ausländischen Ärzte offensichtlich doch nicht so qualifiziert sind, wie es uns die volksfeindliche Bundesregierung und die Systemmedien immer weismachen wollen.
Die AfD-Politikerin Dietz glaubt nicht, dass der Ärztemangel alleine durch Zuwanderung behoben werden kann. Sie spricht sich dafür aus, dass in Sachsen die Landarztquote erhöht wird, um so mehr sächsische Gymnasiasten für ein Medizinstudium zu begeistern. Für die Berufserlaubnis von Ärzten aus Drittstaaten fordert sie außerdem den Abschluss des zweiten und dritten Staatsexamens.
Die Politik der Herrschenden hat zu einer weit verbreiteten, egoistischen Kinder- und Familienfeindlichkeit geführt. Nur durch die damit verbundene, immer geringer gewordene Geburtenrate ist Deutschland erst an diesem Punkt angelangt, der dazu geführt hat, dass die einheimische Bevölkerung immer weiter überaltert. Anstatt immer mehr volksfremde “Fachkräfte” ins Land zu holen, wie es die Herrschenden machen und wie es auch die AfD machen wird, wenn sie in Regierungsverantwortung sein sollte, will die Partei und Bewegung DER III. WEG ein angenehmes Klima für kinderreiche deutsche Familien schaffen, um so dem drohenden Volkstod entgegenzuwirken. Der Punkt 3 “Deutsche Kinder braucht das Land“ des 10-Punkte-Programms unserer Partei sieht unter anderem die finanzielle Unterstützung von kinderreichen deutschen Familien vor. Außerdem muss die Mutterschaft als Beruf anerkannt werden.
So soll die Stellung der Mutter durch staatliche Maßnahmen materiell und ideell aufgewertet werden. Ein weiteres Problem, insbesondere auch im Gesundheitswesen, ist die Privatisierung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Dort geht es in erster Linie um die Profitmaximierung, und nicht um die Belange der Patienten. Auch deshalb lockt man ausländische Ärzte und Pflegekräfte an, damit diese in Konkurrenz zu den Einheimischen hier arbeiten, um dementsprechend auch die Löhne zu drücken. Deshalb sieht DER III. WEG in Punkt 2 “Raumgebundene Volkswirtschaft“ auch die Verstaatlichung der allgemeinen Daseinsfürsorge vor, wozu auch Unternehmen des Gesundheitswesens gehören.














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