
Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, sagte gegenüber der Berliner Zeitung: "Es liegt nach unseren Erkenntnissen kein strafbares Verhalten vor.“ Außerdem sei das Horst-Wessel- Lied von den Schülern allenfalls mitgesummt worden. Einen Marsch durch die Schulklasse habe es nicht gegeben. Höchstens einzelnes Mitstampfen der Füße soll es gegeben haben. Außerdem sei der Lehrerin kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen. Der Schulunterricht sei keine öffentliche Veranstaltung und das Horst-Wessel-Lied wurde wissenschaftlich und pädagogisch aufgearbeitet, somit seien die Vorwürfe haltlos.
Wikipedia schreibt zum Horst-Wessel-Lied:
Das Horst-Wessel-Lied ist ein politisches Lied, das zunächst (ab etwa 1929) ein Kampflied der SA war und etwas später zur Parteihymne der NSDAP avancierte. Es trägt seinen Namen nach dem SA-Mann Horst Wessel, der den Text zu einem nicht genau geklärten Zeitpunkt zwischen 1927 und 1929 auf eine vermutlich aus dem 19. Jahrhundert stammende Melodie verfasste.
Nach der Machtübernahme Adolf Hitlers 1933 fungierte das Lied nach dem Vorbild der Giovinezza im faschistischen Italien de facto als zweite deutsche Nationalhymne.













