
Die Demonstration blieb letztendlich verboten, selbst das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag des Anmelders auf einstweilige Anordnung gegen das Verbot des „Tags der Patrioten“ ab. Zur Begründung ihrer Ablehnung teilten die Karlsruher Richter (siehe Bundesverfassungsgericht) mit:
"Die Folgenabwägung des Oberverwaltungsgerichts hält sich noch im fachgerichtlichen Wertungsrahmen und verkennt die einschlägigen verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht. Eine verantwortliche eigene Folgenabwägung durch das Bundesverfassungsgericht wäre nur in voller Kenntnis der hierfür maßgeblichen Umstände möglich. Vorliegend fehlt es angesichts der Kürze der Zeit an einer realistischen Möglichkeit, sich diese zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Antrag keinen Erfolg."
Die Verbotsverfügung mit Zwangsgeldfestsetzung wurde dabei nicht in erster Linie an sichere Teilnehmer oder die Organisatoren verschickt, sondern querfeldein an viele nationale Aktivisten aus der ganzen Republik. Gegendemonstration, auch linksradikaler Gruppen, durften übrigens stattfinden.
Die Rechtslage der meinungsfeindlichen Verfügung wird nun freilich durch Juristen geprüft, um hier Rechtssicherheit herzustellen. Solche polizeilichen Verbote sind in Augen freiheitsliebender Menschen eine reine Willkürmaßnahme, die keine rechtliche Handhabe darstellen.
Ein Staat, der keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote!















