Vorsicht ist geboten, wenn einem die Gentechnikfreiheit ein Anliegen ist, und um notwendige Vorsorgeprinzipien außer Kraft zu setzen benötigt die Europäische Union bedauerlicherweise nicht einmal Freihandelsverträge wie CETA oder TTIP. Hiervor warnt aus aktuellem Anlaß der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Im März beabsichtigt die EU-Kommission eine Einschätzung zu treffen, inwiefern gewisse Verfahren juristisch als Gentechnik eingeordnet werden, die künstlich die DNS der Pflanzen manipulieren. Es handelt sich um die Veröffentlichung einer sogenannten „Legal Notice“ zu neuen Züchtungstechniken, für die das Gentechnikrecht keine Anwendung findet. Die Kritik daran geht dahin, daß sich die Kommission um einen transparenten und demokratischen Umgang mit der Frage drücken will, indem sie statt einer ordentlichen gesetzlichen Regelung eine rechtlich nicht verbindliche Empfehlung gibt, die folglich Entscheidungen ermöglicht, nicht risikogeprüfte Techniken anzuwenden. Obwohl sich neuartige Verfahren wie „CRISPR-Cas“ oder „Genome Editing“ von der herkömmlichen Züchtung durch direkte Manipulation des Erbguts unterscheiden, findet dennoch nach gegenwärtiger Rechtslage keine Regulierung, sprich Prüfung, Zulassung oder Kennzeichnung statt.
Dies kommt einer Aushebelung des Gentechnikrechts und des Vorsorgeprinzips gleich, rügt der BÖLW-Vorsitzende, Felix Prinz zu Löwenstein. „Ohne Regulation müssen derart manipulierte Pflanzen oder Tiere weder die Gentechnik-Risikobewertung bestehen noch gekennzeichnet werden. Züchter, Landwirte und Verbrauchern hätten keine Wahlfreiheit mehr. Denn wenn Biotech-Produkte nicht gekennzeichnet werden, weiß niemand mehr, was er anbaut, mit welchen Lebensmitteln er handelt und was im Einkaufskorb liegt“, erklärt Löwenstein. Der BÖLW fordert mit Blick auf Pflanzen, die durch Techniken entstanden sind, welche auf molekularer Ebene in das Genom eingreifen, daß noch ehe diese Organismen freigesetzt werden und in die Lebensmittelkette gelangen können sowohl eine gründliche Risikobewertung, als auch eine Rückverfolgbarkeit und ggf. Rückholbarkeit der Produkte sowie nicht zuletzt eine Wahlfreiheit seitens Landwirtschaft und Verbraucher sichergestellt sein muß. – Auch „Umwelt & Aktiv“ wird das anstehende Agieren von CSU-Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Brüssel genau beobachten! Wir sind auch künftig nicht bereit, alles zu schlucken – im sprichwörtlichen Sinne!
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