Nationale Tätowierungen führen zu Rauswurf eines Polizisten

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Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Skandalurteil (Aktenzeichen: BVerwG 2 C 25.17) im Gegensatz zu den beiden vorherigen Instanzen die Entlassung eines Berliner Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis als rechtmäßig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seiner Urteilsbegründung klar, daß „die Treuepflicht eines Beamten … auch durch das Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden“ könne, denn wer seinen Körper über Tattoos als Kommunikationsmedium einsetze, wirke plakativ mit seinen Einstellungen nach außen. „Auf die Strafbarkeit treuepflichtwidriger Verhaltensweisen kommt es dabei nicht an“, hieß es weiter.

Sämtliche strafrechtliche Verfahren gegen den Polizeikommissar waren zuvor eingestellt worden. Ermittlungen wegen der Tätowierungen, volksverhetzender Liedtexte sowie wegen eines Hitlergrußes liefen allesamt ins Leere und dennoch ist die Aufhebung aus dem Beamtenverhältnis laut höchstem Gericht rechtens. Wer hier noch an das Recht auf freie Meinungsäußerung glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen.

1 Kommentar

  • Selbst schuld.
    Die ganze Tätowiererei,Piercerei usw. ist abartig u.pervers u. eines Mannes nicht würdig,ausgenommen er hat 10Jahre Haft hinter sich.
    Die einzige Tätowierung die akzeptabel ist, ist die Blutgruppentätowierung in der linken Achselhöhle!

    Bimbacher 18.11.2017