Laut Polens staatlicher Nachrichtenagentur PAP hätten die polnischen Behörden den amerikanischen Nationalisten und Begründer der „Alt-Right“-Bewegung, Richard Spencer, für fünf Jahre lang ein Einreiseverbot auferlegt, welches für 26 europäische Staaten im visumfreien Schengen-Raum gelte. Spencer sagte laut Los Angeles Times hierzu: „Ich werde von der polnischen Regierung wie ein Verbrecher behandelt. Es ist einfach verrückt“, und „Ich habe nichts getan. Was beschuldigen sie mich?“
Spencer wollte im November in Polen an einem Kongress teilnehmen. Polens Außenminister Witold Waszczykowski beschrieb Spencer als jemanden, der „verleumdet, was im Zweiten Weltkrieg geschah, den Holocaust diffamiert“. „Er sollte nicht öffentlich erscheinen, und besonders nicht in Polen“, sagte Waszczykowski weiter.
Spencer war schon einmal im Jahr 2014 für drei Jahre lang aus dem Schengen-Raum verbannt worden, da er eine Konferenz in Ungarn geplant hatte.
Wir verwenden Cookies um unsere Netzseite optimal darzustellen. Durch das Akzeptieren werden außerdem Tracking- und Werbetools nachgeladen. Diese Einwilligung können Sie jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen. Ohne die Einwilligung funktionieren diese Dienste auf unserer Seite nicht.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.