Wie die Lausitzer Rundschau bereits schon im Februar diesen Jahres berichtete, will die jüdische Organisation JCC (Jewish Claims Conference) mit Sitz in New York nach über 80 Jahren von Deutschen bewohnte Wohnhäuser im Cottbusser Stadtteil Groß Gaglow in jüdische Hände „rückübertragen“ lassen. Bis zum Jahre 1935 waren diese Häuser von einer jüdischen Siedlergemeinde bewohnt, die anschließend vom damaligen deutschen Staat enteignet und deren Immobilien einer gemeinnützigen Siedlungs-Treuhandgesellschaft übergeben wurden. Die deutsche Familie Homer kaufte von dieser Gesellschaft die Grundstücke und vererbte sie weiter. Über 40 Jahre leben Familie Homer und andere Cottbusser nun schon in diesen Häusern, die nach dem Willen der jüdischen Entschädigungseintreiber und mit Hilfe des BRD-Apparates so schnell wie möglich auf die Straße gesetzt werden sollen, obwohl die gegenwärtig existierende BRD nicht als Rechtsnachfolgerin des nationalsozialistischen Staates anno 1935 zu werten ist. Dazu hat sich die JCC bereits erdreistet, die bisherigen deutschen Eigentümer aus den entsprechenden Grundbüchern zu löschen und sich selbst als neuen Eigentümer einzutragen. Der Anwohner Siegfried Wehlan sagt dazu gegenüber dem Nachrichtenportal rbb24: „Wir haben viel Geld, Zeit und Nerven reingesteckt. Und jetzt wollen sie alles wieder haben und wir sollen aus dem Grundbuch gelöscht werden. Das ist schon traurig.“ Nichtsdestotrotz geben sich die betroffenen Eigentümer aber auch kämpferisch und wollen auf keinen Fall weichen. „Das Haus habe ich gebaut, das kriegt kein anderer – es sei denn, als Ruine“, wird Karl Homer von rbb24 zitiert. Er wolle weiter kämpfen – „es sei denn, der Sensenmann schlägt vorher zu.“ Drei Wochen Zeit haben die Familien jetzt, um auf das Schreiben des „Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen“ mit einem Widerspruch zu reagieren und sich auf den anstehenden Rechtskampf vorzubereiten. Was mit den geraubten Grundstücken im Falle einer Entscheidung zu Gunsten der JCC wohl anschließend passieren wird, lässt ebenfalls tief blicken. Keineswegs geht es dort um die Neuansiedlung jüdischer Grundbesitzer wie vor 1935. Ein bereits rückübertragenes Grundstück in Groß Gaglow hat die JCC bereits gewinnbringend versteigert. Und in den Fällen, in denen die Flächen bereits weiterverkauft wurden, wird es um die Forderung nach Herausgabe des erlösten Kaufpreises gehen. Offenbar geht es der JCC weniger um die Wiederherstellung von Gerechtigkeit, als um bloße kapitalistische Interessen.
Das ist jüdische Chupze in Reinkultur. Wer sich über derartige Geschehnisse noch wundert, der sollte nochmals über das Zitat von Voltaire nachdenken, der da sagte:
„Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht,
mußt Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
Um jedoch eventuell aufkommenden „Antisemitismus“ entschieden entgegenzutreten, fragen wir doch besser den Juden selbst, was er dazu in der Talmudschule gelernt hat:
„Die Wohnung eines Nichtjuden wird nicht als Wohnung betrachtet.“ (Erubin 75a)
Und weiter:
„Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sie sind ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie.“ (Baba bathra 54b)
Manche Dinge erklären sich doch ganz von selbst. Im Sinne der freien Religionsausübung ist doch die Ausplünderung des deutschen Volkes von untergeordneter Natur, oder?
Es grüßt herzlichst
Kevin Käther
Kevin Käther06.11.2018
Der Autor des Berichts schreibt hier von „Enteignung“ anno 1935. Doch es wäre zu prüfen, ob es tatsächlich eine „Enteignung“ war oder, was meines Erachtens nach viel wahrscheinlicher ist, eine Veräußerung im Rahmen des Haarav – Abkommens gewesen ist.
Sollte es sich nach Recherchen herausstellen, daß es sich tatsächlich um eine Veräußerung aufgrund von Haarav handelt, dürfte sich der gegenwärtige Eigentümer auf der sicheren Seite befinden.
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Das ist jüdische Chupze in Reinkultur. Wer sich über derartige Geschehnisse noch wundert, der sollte nochmals über das Zitat von Voltaire nachdenken, der da sagte:
„Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht,
mußt Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
Um jedoch eventuell aufkommenden „Antisemitismus“ entschieden entgegenzutreten, fragen wir doch besser den Juden selbst, was er dazu in der Talmudschule gelernt hat:
„Die Wohnung eines Nichtjuden wird nicht als Wohnung betrachtet.“ (Erubin 75a)
Und weiter:
„Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sie sind ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie.“ (Baba bathra 54b)
Manche Dinge erklären sich doch ganz von selbst. Im Sinne der freien Religionsausübung ist doch die Ausplünderung des deutschen Volkes von untergeordneter Natur, oder?
Es grüßt herzlichst
Kevin Käther
Der Autor des Berichts schreibt hier von „Enteignung“ anno 1935. Doch es wäre zu prüfen, ob es tatsächlich eine „Enteignung“ war oder, was meines Erachtens nach viel wahrscheinlicher ist, eine Veräußerung im Rahmen des Haarav – Abkommens gewesen ist.
Sollte es sich nach Recherchen herausstellen, daß es sich tatsächlich um eine Veräußerung aufgrund von Haarav handelt, dürfte sich der gegenwärtige Eigentümer auf der sicheren Seite befinden.