
Zum Tatzeitpunkt war der Asylantrag des Triebtäters bereits abgelehnt und die Duldung des Afrikaners wäre in der Woche nach der Tat ausgelaufen. Eine schnelle Abschiebung oder die zumindest vollzogene Festnahme bei Ablehnung des Antrages hätte die schwere Tat verhindert.
Nun kämpft das Mädchen mit massiven psychischen Folgen. Angstzustände, Schlafstörungen und ein Waschzwang plagen das unschuldige Opfer. Zudem traut sich die Grundschülerin nicht mehr aus dem Haus.
Bei den Plädoyers forderte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre, die Verteidigung des Triebtäters fünf Jahre und die Nebenklage-Vertretung achteinhalb Jahre Haft. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren, die der Schwarzafrikaner nun in Obhut der deutschen Justiz und unter Alimentierung des Steuerzahlers in einer Justizvollzugsanstalt absitzen darf. Nochmals betont werden muss, dass eine sofortige Abschiebung krimineller Ausländer und abgelehnter Asylanten auch diese Tat verhindert hätte. Eine Mitschuld muss sich die etablierte Politik also durchaus gefallen lassen.













