Ostmark: Franz Radl wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt
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Für die angebliche Mitarbeit an der Netzseite alpen-donau.info wurde der Steirer, Franz Radl, zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das am Donnerstag vorm Straflandesgericht Wien wegen Wiederbetätigung gefällte Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da Radl in Berufung gehen will. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass Radl als Vertrauter von Gottfried Küssel an alpen-donau.info mitgearbeitet habe, indem er ein „Grundsatzdokument“ zur politischen Ausrichtung der Netzseite gegengelesen haben soll. Die Beweislage war zwar sehr dünn, die Verfahrensdauer sehr lang und dennoch wurde der bekennende Nationalist Radl verurteilt.
Geschätzter Kamerad, als Ostmärkerin kann ich dir sagen: Hierzulande gibt es den Begriff „österreichische Lösung“. Was das ist? – Nun, gerade am Verhältnis der BRÖ zum deutschen Volkstum lässt sich das gut veranschaulichen: Einerseits ist eine kulturelle Betätigung im volksdeutschen Sinn erlaubt und – vor allem dann, wenn es dem Tourismus dient – auch erwünscht; Andererseits ist jede Art von politischer Betätigung in diesem Sinne strikt verboten. In diesem Zusammenhang ist nicht nur das Lesen, sondern auch der bloße Besitz von „einschlägiger“ Literatur sowie jeder sonstigen Art von entsprechend einordenbaren Objekten nach §3g Verbotsgesetz strafbar (siehe z. B. Wikipedia-Artikel „Im Keller (2014)“, Abschnitt „Nazi-Keller“), und zwar mit einem Strafrahmen von bis zu 20 Jahren Haft (!). So mancher Mörder oder Kinderschänder kommt da billiger davon…
Will man Medienmeldungen über entsprechende Fälle Glauben schenken, so ist es hierzulande auch durchaus üblich, dass konfiszierte Gegenstände vernichtet werden. Wer weiß, wie viele möglicherweise historisch bedeutsame Objekte auf diesem Wege schon unwiederbringlich verloren gegangen sind…
Irmgard21.09.2019
Man höre und staune: Das bloße Lesen eines Dokumentes reicht heutzutage aus, um jemanden als Straftäter zu brandmarken. Wie nett… Was ist nur los im südlichsten Gau des Reiches? Der Fremdschäm-Faktor wird immer größer.
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Geschätzter Kamerad, als Ostmärkerin kann ich dir sagen: Hierzulande gibt es den Begriff „österreichische Lösung“. Was das ist? – Nun, gerade am Verhältnis der BRÖ zum deutschen Volkstum lässt sich das gut veranschaulichen: Einerseits ist eine kulturelle Betätigung im volksdeutschen Sinn erlaubt und – vor allem dann, wenn es dem Tourismus dient – auch erwünscht; Andererseits ist jede Art von politischer Betätigung in diesem Sinne strikt verboten. In diesem Zusammenhang ist nicht nur das Lesen, sondern auch der bloße Besitz von „einschlägiger“ Literatur sowie jeder sonstigen Art von entsprechend einordenbaren Objekten nach §3g Verbotsgesetz strafbar (siehe z. B. Wikipedia-Artikel „Im Keller (2014)“, Abschnitt „Nazi-Keller“), und zwar mit einem Strafrahmen von bis zu 20 Jahren Haft (!). So mancher Mörder oder Kinderschänder kommt da billiger davon…
Will man Medienmeldungen über entsprechende Fälle Glauben schenken, so ist es hierzulande auch durchaus üblich, dass konfiszierte Gegenstände vernichtet werden. Wer weiß, wie viele möglicherweise historisch bedeutsame Objekte auf diesem Wege schon unwiederbringlich verloren gegangen sind…
Man höre und staune: Das bloße Lesen eines Dokumentes reicht heutzutage aus, um jemanden als Straftäter zu brandmarken. Wie nett… Was ist nur los im südlichsten Gau des Reiches? Der Fremdschäm-Faktor wird immer größer.