Kommune zahlt 25.000 Euro Schadensersatz an Konzertveranstalter
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Indem 2018 Vertreter der Stadt Magdala in Thüringen einen Feldweg, über den die nationalen Konzertbesucher zu ihrem Veranstaltungsgelände gelangen wollten, einfach sperrte, konnte das Konzert nicht durchgeführt werden. Der Veranstalter zog daraufhin vor Gericht. Eine Zivilkammer des Landgerichts Erfurt stellte entgegen der Vorinstanz 2019 fest, dass die Sperrung des Feldweges rechtswidrig war. Dies machte den Weg frei für den Anspruch auf Schadensersatz, den der Veranstalter nun gerichtlich bei der Stadt Magdala einzuklagen versuchte. Laut Informationen von inSüdthüringen.de soll es sich dabei um 50.000 Euro gehandelt haben. Da sich die Gemeinde ihres rechtswidrigen Handelns wohl durchaus bewußt war, einigte sie sich auf einen Vergleich mit dem Konzertveranstalter. Die Kommune hat sich im Rahmen des Vergleichs verpflichtet, 25.000 Euro an den Konzertveranstalter zu zahlen, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Erfurt. Innenminister Georg Maier (SPD) versuchte den Vergleich zwar noch zu verhindern, „Ich hatte inständig darum gebeten, dass man mit Neonazis keinen Vergleich abschließt“, aber in einer Stadtratssitzung entschieden sich die Gemeindevertreter zum Entsetzen aller Gutemenschen und Linksradikalen anders und stimmten dem Vergleich zu. Dieser ist nun rechtskräftig.
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