Wie man in den letzten Tagen durch einen knappen Bericht in der lokalen Presse erfahren musste, plant die grüne Bürgermeisterin Ilona Volk die Unterbringung von bis zu 30 Asylbewerbern in der Schifferstädter Innenstadt. Die Unterbringung soll in einem Objekt in der Bahnhofstr.31 erfolgen. Während die grüne Bundespartei momentan durch ihr sehr fragwürdiges Verhältnis zu Minderjährigen in der bundesweiten Presse in der Kritik steht, versucht Frau Volk still und leise, ohne jegliche Vorabinformation der Anwohner, ein Asylantenheim mitten in Schifferstadt zu errichten. Während die lokale Presse kaum über das heikle Thema berichtet, mehren sich doch immer mehr kritische Stimmen zu diesem Vorhaben in Schifferstadt.
Viele Anwohner befürchten, dass es nachts vermehrt zu Lärmbelästigungen kommen könnte. Desweiteren ist von Anwohnern im direkten Umkreis des Asylheims sogar von deutlichen Wertminderungen ihres Eigentums die Rede. Nicht zuletzt sind aber auch viele Schifferstädter um ihre Sicherheit besorgt. Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamtes stellt die Bevölkerungsgruppe der Migranten 8,8% der in der BRD lebenden Bevölkerung. Der Anteil von Migranten an den jährlich rechtskräftig verurteilten Straftätern lag im Jahr 2006 bei 23,3 %. Der Anteil von Migranten bei Kapitaldelikten wie Mord liegt sogar bei knapp 25 %. Bei räuberischer Erpressung sind mehr als 28%der Täter Nichtdeutsche.
Nach einer langjährigen Studie beantragen über 2/3 der Asylbewerber in Deutschland zu Unrecht bzw. aus nichtigen Gründen Asyl. Die Mehrheit kommt schlicht und ergreifend aus wirtschaftlichen Gründen in die Bundesrepublik. Ein Asylverfahren kann bis zu zehn Jahre dauern und kostet den Steuerzahler Unmengen an Geld.
Zur Ausräumung dieser Missstände und für die Sicherheit unserer Familien stellen wir an die Regierung und Bürgermeisterin Volk folgende Forderungen:
- Die Wiedereinführung der Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien!
- Die Verwaltungsgerichte sind personell besser auszustatten, um Asylverfahren deutlich zu verkürzen.
- So genannte Geduldete bzw. rechtskräftig abgelehnte Asylanten sind unverzüglich abzuschieben (dazu Umgestaltung des Aufenthaltsgesetzes).
- Bei der Versorgung von Asylanten ist zum Sachleistungsprinzip zurückzukehren (also keine Geldzuwendungen mehr!).
- Es erfolgt eine Beschränkung des Aufenthalts auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der sich die Gemeinschaftsunterkunft befindet (Wiedereinführung der Residenzpflicht).
- Die sofortige Abschiebung von kriminell gewordenen Asylbewerbern.
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